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Infinus Manager bleiben in Haft – DNN Online berichtet dazu!

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Fünf im November 2013 unter Betrugsverdacht festgenommene Manager des Dresdner Infinus-Finanzkonzerns bleiben in Untersuchungshaft. Wie das Oberlandesgericht Dresden am Mittwoch mitteilte, muss aufgrund der im Falle einer Verurteilung drohenden Freiheitsstrafen und des möglichen wirtschaftlichen Ruins der Beschuldigten Fluchtgefahr angenommen werden.

http://www.dnn-online.de/web/dnn/nachrichten/detail/-/specific/Infinus-Manager-aus-Dresden-bleiben-in-Untersuchungshaft-4189032007

106 Kommentare

  • Was ist mit INES gemeint ?
    Seit 2013 verfolge ich als Geschädigte die vielen Beiträge zu Infinus.
    Ich bin fassungslos, dass viele Zusammenhänge auf dieser Seite so gut zusammengefasst sind. Vor allem von Gerhart Allgaier. Bei IG Infinus bin ich auch als Mitglied eingetragen.

    Das BGH Urteil und die Verbindung eines Richters zum Verlag hat mich veranlasst mal nachzulesen, wie wann und von wem dieser gegründet wurde, bzw. wie man damals diesen Verlag erworben hat.
    Das verdaue ich jetzt erstmal. Ich wäre dankbar über die Info von INES. Da stehe ich echt auf dem Schlauch.

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    • Liebe Angelika Posniak, die INES ist die sächsische Ermittlungseinheit, die die Razzien sowohl bei UNISTER als auch bei der FuBus/Infinus losgetreten hat, in beiden Fällen war die Insolvenz die Folge, in beiden Fällen war die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft „anonym“. Um den roten Faden zu erwischen sollte man einmal zum sog. „Sachsensumpf“ sich schlau machen (da gibt es zahlreiche Untersuchungsausschüsse, Protokolle, Auszüge aus Aussagen, wie die eines ehemaligen vorsitzenden Richters und viele Blogs von Politiker, Journalisten und Insidern aus der sächsischen Szene) und dann auf die Namen der Staatsanwälte Schwürzer und Kohle stossen. Diesen beiden gebührt der große Verdienst, den sog. „Sachsensumpf“ niedergeschlagen zu haben, d.h. sie haben ohne die seinerzeitigen Zeuginnen (minderjährige Zwangsprostituierte) selbst zu befragen, schon gewusst, dass kein „hoher“ Justizbeamter Freier in den betreffenden Bordellen gewesen sein kann und sich die Betroffenen das alles nur aus den Fingern gesaugt haben sollen. Bis heute ist der „Sachsensumpf“ nicht aufgeklärt. Was die INES damit zu tun hat?

      Kaum haben sie den aus dem Westen importierten furchtbaren Juristen attestiert, sie hätten eine lupenreine Weste – wurden sie zur INES nach Dresden befördert, wo sie umgehend weiteren hochrangigen Juristen zu Diensten waren:

      Ohne die INES keine Razzia bei der Unister und der FuBus/Infinus und ohne die beiden völlig überzogenen Razzien kein Auftrag an den Juristen Dr. Bruno Kübler und Dr. Flöther, die nach deren eigenen Einschätzungen einen Wert zwischen 350 Mio. EUR und einem Schaden von 1.2 Milliarden EUR changieren: Nichts Genaues weiß man nicht.

      Die INES hat diesen beiden hochrangigen Juristen aka Insolvenzverwaltern aber nicht nur mehrstellige Millionenaufträge verschafft, sondern auch diesen ermöglicht ihre Berichte an das Insolvenzgericht und die Gläubiger so zu verfassen, dass niemand ihnen widersprechen konnte: Vorstände wie Geschäftsunterlagen wurden beschlagnahmt und blieben für immer unter Verschluss, wenn nicht irgendwer irgendwo noch Insiderwissen hatte und sagen konnte „so war es nicht“, war jede Beweisführung illusorisch, konnte als Verschwörungstheorie und Nichtwahrhabenwollen abgetan werden.

      Und von wem: Von einem anderen hochrangigen Juristen – nämlich dem Vorsitzenden der Landgerichtskammer, die bis heute kein Schneeballsystem nachweisen konnte, dem Insolvenzrichter, der manipulierte Gläubigerversammlungen bis zum BGH durchgezogen hat zugunsten des Insolvenzverwalters und zupassten der Gläubiger und der noch im selben Jahr unter die 10 besten Insolvenzrichter befördert wurde bei JUVE. Kaum zu glauben, auf welcher Datenbasis, man darf jetzt gerne einmal raten: Ja, auf der Basis von Empfehlungen von Insolvenzverwaltern wie Kübler – je grösser, desto mehr Gewicht hatte dewr Vorschlag. So etwas nennt man ein geschlossenes System.

      Kurz gesagt: Ohne die Sonderermittlungseinheit INES gäbe es die Insolvenz der FuBus/Infinus gar nicht, es gäbe dann aber auch keine Kanzlei Kübler mehr, denn die wäre zahlungsunfähig, wenn nicht zum richtigen Zeitpunkt diese Gerüchte in die Welt gesetzt und die INES aufmarschiert und die Drecksarbeit (besser: das Zutreiben der Beute in die Falle einer um ihr Leben kämpfenden Insolvenzverwalterkanzlei) erldeigt hätte.

      Die, die die INES unter Strom halten sind Staatsanwälte, die sich schon anderweitig darum gekümmert hatten, dass „hochrangige Juristen“ in Sachsen (ohne Ausnahme aus dem Westen importiert und dort keineswegs die großen Nummern, sondern etwas sonderbare Zeitgenossen, die anderswo keinen Fuß auf den Boden bekommen haben, aber in Sachsen die Sau rauslassen konnten) kein Leid geschieht und weil das ja etwas wenig ist, jetzt auch diejenigen sind, die dafür sorgen, dass auch in deren Kanzleien das Licht nicht ausgeht.

      Die Zeche zahlen wir alle: Von der Leine gelassene, skrupellose „hochrangige Juristen“ können nicht nur Unternehmen ruinieren (was sie oft genug aus lauter Langeweile auch tun), sie sind die Architekten jedweden Willkürapparates, der sich den Anschein von Rechtsstaatlichkeit geben muß – wer den Schaden hat, braucht sich um den Spott nicht zu sorgen. Man sollte sie nicht aus den Augen lassen und sich immer vergegenwärtigen: Gestern und heute war es die UNISTER und die FuBus/Infinus und morgen ist es ein alteingesessener Mittelständler, der sich dann das Leben nimmt, weil er mit der Schande nicht leben kann.

      Auch die Infinus hat schon Menschenleben gefordert. Alles nachzulesen hier auf der Plattform.

  • Die Ratingagenturen sind die unglaubhaftesten Instituationen die ich je erlebt habe.
    Können schalten wie sie wollen ohne Angst zu haben daß sie bestraft werden.

  • Lieber Wald,

    ich verstehe auch Ihre Empörung über Ratingagenturen. Nun kenne ich mich mit Ratingagenturen nicht aus und weiss nicht wie man diese an die Kandarre nehmen könnte. Vor allem weiss ich nicht wie sie den Schaden JETZT begrenzen könnten oder ob es überhaupt irgendeinen Ansatzpunkt gibt, um von einer Ratingagentur sein Geld zurück zu bekommen: ich nehme aber an, das würde über einen Schadenersatzprozess laufen müssen.

    Dafür benötigen Sie a) einen im Schadenersatzrecht erfahrenen Anwalt (gibt es nur sehr wenige in Deutschland) und b) genügend Geld, um diesen bezahlen zu können und zwar gegen eine mächtige Agentur, die festangestellte Anwälte bezahlt und kein Problem hat, bis in die letzte Instanz zu gehen. Und drittens gäbe es keine Ratingagenturen, wenn diese in irgendeine Haftung genommen werden könnten: wie überall werden dort auch Juristen sitzen, die wissen wie sie die Empfehlungen wasserdicht machen konnten.

    Wenn Sie jedoch Ihr Geld wiederhaben wollen oder wenigstens den Teil, der noch da ist, dann ist jetzt Eile geboten: ich bin der Ansicht, dass mehr als die 151 Mio. EUR noch da sein müssten (ohne Gewähr!), ich bin auch der Ansicht, dass man diesem Insolvenzverwalter die Verfügung über dieses noch vorhandene Vermögen entziehen sollte. Und gleichzeitig den Gläubigerausschuss kollektiv entlassen sollte: beides in einer ausserordentlichen Gläubigerversammlung nach § 75 InsO.

    Wir haben von der Frau des Insolvenzverwalters Kübler, der Insolvenzverwalterin Dr. Bettina Breitenbach, geschäftsführende Partnerin der Kanzlei Law gehört, dass man immer schon am ersten Tag einer Insolvenz weiss, wieviel Vermögen noch da ist: sie hat das in einem der o.a. links sehr authentisch und sehr glaubhaft geschildert. Ich gehe nicht davon aus, dass das bei FuBus anders gewesen sein soll: nur war da halt noch so viel da, dass man beschlossen hat, es nicht ratz/fatz zusammen zu kehren und auszuzahlen. Sondern darauf setzt in einem jahr(zehnte)langen Verfahren ganz allmählich auszuleiten, sozusagen in homöopathischen Dosen – bis die Beteiligten der biologischen Lösung zugeführt sind. Wie man hört, gab es ja sehr viele grauhaarige Menschen bei der Gläubigerversammlung am 13.5.2014 in Dresden.

    Deshalb: schliessen Sie sich einem der hier erwähnten Anlegeranwälte an, möglichst einem derjenigen, die mit solchen merkwürdigen Insolvenzverfahren wie diesem hier bereits Erfahrungen sammeln konnten und auf die pseudoseriöse Insolvenzverwalter-Prosa nicht mehr hereinfallen. Und dann fordern Sie, dass dieser Insolvenzverwalter abgesetzt wird und dass bei der Bestellung eines neuen Verwalters der jetzige für den Gesamtschaden haftbar gemacht hat, den er bisher bereits anrichten durfte.

    Und sie fordern, dass in dieser Gläubigerversammlung in einem Insolvenzplan auch die Verwaltervergütung festgelegt wird (siehe oben): das reduziert schonmal das Wettrennen um einen der lukrativsten Jobs, die eine Behörde/Gericht in Deutschland freihändig vergeben darf. Übrig bleibt dann derjenige, der damit auskommen kann und auskommen will und der hat garantiert kein Interesse daran, diese einmal festgelegte Vergütung über 10 Jahre hin sich zu verdienen.

    Die Ratingagenturen sparen Sie sich für später auf:

    wenn Sie Ihr Geld zurück haben, dann noch Lust haben grundsätzlich in der deutschen Finanzberaterszene aufzuräumen – dann verwenden Sie dieses Geld dafür das System zu verändern. Ich habe einen guten Freund (ein Journalist), dem man immer mal wieder entgegengehalten hat „Du wirst jetzt aber nicht zu einem Michael Kohlhaas?!“ – und der darauf immer geantwortet hat: „Warum nicht?!“:

    Das muss man sich immer wieder selbst sagen: „Warum nicht?“:

    Einer muss es ja tun.

  • Mit jedem Brief wo ich aus Dresden erhalte bekomme ich einen regelrechten Wut
    weil man sonst auf alle Fragen keine positive Antwort bekommt,
    angefangen bei bestimmten Politikern vom Verbraucherministerium.
    Leben wir in einem Rechtsstaat oder wo ?

  • Ich glaube dass die ganze Prozedur des Insolvensverfahren den Rest der der noch vorhandenen Masse bis zum Ende aufgezehrt hat.
    Die Bürokratie in Deutschland erfordert für jeden Teilnehmer viel Geduld.
    Die leidgeprüften Anleger bzw.Rentner werden ihre Altersvorsorge wol gänzlich abschreiben können.
    Mit welch Geld sollen benötigte Aussergewöhnliche Belastungen,wo man als Behinderter laufend finanzziel zu bewältigen hat in Zukunft aufbringen.
    Da hätte ich gerne von der Finazaufsicht und den Verantwortlichen der Ratingagenturen Hoppenstedt und Creditreform eine Antwort.

  • Mich wundert es immer noch warum eigentlich über die Ratingagenturen so wenig geschrieben wird,da Sie doch ein gewichtiges Maas Mitschuld an den Anlegerverlusten haben durch Ihre irreführenden Bewertungen der Vergangenheit.

  • Lieber Rentier,

    Sie würden gerne die bis jetzt angefallenen Kosten erfahren?

    Dazu kann ich nur nocheinmal auf das oben Geschriebene verweisen: Dr. Bruno M. Kübler wird sich da bedeckt halten und wenn ich mich richtig erinnere, war er selbst es, der in einem seiner Verteidigungsinterviews vorgetragen hat, dass der RA Gloeckner – also der gemeinsame Vertreter – nach allem, was er bisher über seine Entlohnung sagen könne, in jedem Fall weniger kosten würde, als ein Anwalt, der von jedem Anleger selbst beauftragt würde.

    Diese Aussage enthält zweierlei:

    dass Kübler erstens weiss, wieviel der RA Gloeckner bzw. ein anderer gemeinsamer Vertreter an Kosten verursachen würde – was er ja bisher vehement dementiert dazu überhaupt „derzeit“ auch nur im Ansatz eine Aussage machen zu können.

    Und zweitens, dass er sich wieder so ausdrückt, dass er sich später – wenn ihn jemand darauf festnageln möchte – darauf zurückziehen kann, dass er damit ja deutlich zum Ausdruck gebracht hätte, dass tatsächlich 44.000 oder 70.000 Mandate erteilt würden: die alle einzeln nach dem Streitwert abgerechnet werden. Dann stimmt natürlich, was der Insolvenzverwalter behauptet.

    Denn selbstverständlich kosten die Anlegeranwälte, die nicht nur die Mandate bündeln und viele der Anleger rechtsschutzversichert sind, weniger als ein gemeinsamer Gläubigervertreter. Schon deshalb weil DIESER gemeinsame Gläubigervertreter jede noch so absurde Honorarrechnung von Dr. Bruno M. Kübler durchwinken würde.

    Wie absurd diese Honorarrechnungen von Insolvenzverwalters sind zeige ich Ihnen einmal an einem Beispiel:

    laut Süddeutscher Zeitung vom 30.11.2001 hat der Insolovenzverwalter Frege für die Abwicklung der deutschen Lehmann Brothers Niederlassung ein Gutachten dem Gericht vorgelegt, nach dem zwischen 834 Mio. EUR und 850 Mio. EUR Insolvenzverwalter-Honorar angemessen wären. Wohlgemerkt: nicht für die Abwicklung der gesamten Lehmann Brothers Bank, sondern lediglich für deren deutsche Niederlassung, um nicht zu sagen: eine Filiale der Lehmann Brothers. In einem Spiegel-Interview hat Frege zusätzlich erklärt, dass diese Zahl nicht absurd wäre, weil mehr als 100 Anwälte 4 Jahre parallel zu einem Stundensatz von 300 EUR an dieser Insolvenz gearbeitet hätten. Auch der Insolvenzverwalter Frege nimmt wie Dr. Bruno M. Kübler für sich in Anspruch „hochangesehen“, „bundesweit anerkannt“ und die Kanzlei als Wirtschaftskanzlei über jeden Zweifel erhaben zu sein.

    Sie wissen, wieviel 834 Mio. EUR bei einem Stundensatz von 300 EUR* sind?

    Es sind 2.780.000 Anwaltsstunden.

    In Worten: zwei Millionen siebenhundertundachtzig-tausend Mannstunden.

    Oder: 2.200 Mannjahre.

    Das nachzurechnen benötigt man nur seine 10-Finger, mehr nicht.

    Eine solche Zahl und eine solche Berechnungsbasis wird jedoch ungeniert in zwei der grössten und angesehensten Printmedien Deutschlands – der Süddeutschen Zeitung und dem Spiegel – der Öffentlichkeit präsentiert. Und niemand gibt einem Staatsanwalt einen Tip: weil es nunmal nicht sein kann, dass 100 Anwälte bei einem Stundensatz von 300 EUR in 4 Jahren jeder einzelne 8.340.000 EUR abgearbeitet haben kann – von „verdient“ gar nicht zu reden.

    Bei der Auflösung einer einzigen Niederlassung einer amerikanischen Bank.

    Nun machen wir einen Schwenk zurück zu den weggesperrten, verhafteten, mit Razzien überzogenen, vorverurteilten Unternehmern dieses Threads (Thielert, Rittingshausen, Schneider, FuBus): wer würde einem dieser Unternehmer solche Zahlen wie die oben zitierten abkaufen und ihn dann noch frei herumlaufen lasssen?

    Man stelle sich vor, dass das LKA bei jedem Heroin-Fund – egal ob in Kilobeuteln, Containern oder Lastwagenladungen voll – immer soviel an JEDEM Fund verdienen würde, dass jedes Mal nichts übrig bleiben würde. Kein Körnchen, kein Krümelchen – gar nichts. Egal wie hoch der Aufwand gewesen ist: die Beute wäre jedesmal vom Einsatz selbst vollständig aufgebraucht – neda, nischta, nix. Würde das nicht irgendwann einem jemandem komisch vorkommen: Transparency International (http://www.transparency.de/) beispielswiese. Aber: bei der ist der Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler Mitglied – egal wie schnell man rennt, der Igel war immer schon vorher da.

    „Möglicherweise steht die Praxis der
    gerichtlich verfügten Verwalterbezahlung
    vor dem Umbruch. Das LG München ließ
    im August 2013 zu, dass die Vergütung in einem
    Insolvenzplan festgelegt werden kann und
    vom Gericht akzeptiert werden muss (LG
    München 14 T 16050/13)“.*

    Das wäre eine Option auch für FuBus.

    *JUVE: Insolvenzverwalter Kuhmann rechnete mehr als zehn Millionen EUR zuviel ab http://www.juve.de/wp-content/uploads/2013/12/rm012014.pdf

    *(Wobei ich ehrlich gesagt überhaupt keinen Beruf kenne, schon gar nicht den eines Jung-Anwaltes, wie sie in der Regel bei Insolvenzkanzleien herumspringen, der einen Stundensatz von 300 EUR pro Stunde rechtfertigen würde).

    P.S.: 70 Jahre ist kein Alter: gehen Sie davon aus, dass sie 93 werden (mindestens), dann liegen noch 23 Jahre vor ihnen: dafür lohnt es sich zu kämpfen, dass diese 23 Jahre nicht von jemandem verkürzt werden, der sich das Geld und die Immobilien, die ihm in den Schoss gefallen sind, weder erarbeitet, noch bezahlt und sie auch nicht verdient hat.

  • vielen Dank Herr Allgaier für das importieren, mit 70 ist man nicht mehr so taufrisch. Unter Josef Kübler gibt es einen Link:Die Parallelität von Massehaftung und persönlicher Verwalterhaftung bei T.F. Rezbach
    Mit 60 TEUR Porto war ich milde gestimmt, trotzdem würde ich bis dato
    die angefallenen Kosten erfahren.Eigentlich Pflicht und Aufgabe der Gläu-bigerausschüsse.

  • Noch @Rentier,

    „Immerhin kostete die sehr fragwürdige Briefsendung den Gläubigern 60 TEUR.Es werden weitere Sendungen dieses Ausmaßes folgen“

    haben Sie dazu auch Informationen oder rechnen Sie das anhand der Anleger als Portokosten hoch? Wenn es so ist, dann kostet eine solche Aussendung keineswegs nur die Portokosten, sondern auch das Honorar des Insolvenzverwalters, der mit 300 EUR pro Stunde abrechnet, wenn man Glück hat. Wenn man kein Glück hat, dann rechnet er nach dem Streitwert ab, also den 151 Mio. EUR Vermögen, das noch da sein soll. Oder der 1 Milliarde EURO, die „im Feuer stehen sollen“.

    Dann sieht so eine Aussendung nochmal ganz anders aus.

    Es hilft auch nichts, jetzt schon in der Insolvenzakte nachzuschauen, Dr. Bruno M. Kübler hat soviele Millionen in seiner Kriegskasse, der stellt nicht ständig Zwischenrechnungen – angeblich sollen es derzeit 8 Millionen sein, aber um keine hysterischen Reaktionen bei den Anlegern zu provozieren, wird seine stereotype Antwort (wie bei den Schneider-Laser-Technologies über 5 Jahre) lauten:

    „derzeit sind noch überhaupt keine Honorare aus der Masse entnommen, über die Höhe wird das Insolvenzgericht jedoch sachgerecht und nach der Insolvenzvergütungsordnung nach Vorlage der Schlussrechnung entscheiden“.

    Dranbleiben und sich nicht verausgaben – wie beim Bergsteigen schön langsam einen Schritt nach dem anderen, die Puste muss nämlich bis hinauf zum Gipfel reichen. Und nocheinmal: das Husten, Schleimspucken, Ächzen und Stöhnen im Rücken – das sind Trolle, die fängt man sich nur dann ein, wenn man den wunden Punkt getroffen hat.

  • Lieber Rentier, wenn Sie noch einen link hätten, dann würde ich auch da nachlesen :-)

    „Es gibt eine interessanten Link auf infinus.de über das Thema Infinus und der Staat. Sollte man lesen um diese Machenschaften zu durchschauen“

  • Bei Wölbern ist dieser Beitrag „erschienen“ – da war er wohl im falschen Thread.

    Da er hierher gehört, habe ich ihn auch hierher kopiert (ohne Thomas Bremer vorgreifen zu wollen): interessant sind die nichtssagenden Statements der Politik – man sollte sich nicht verausgaben mit solchen Briefen und auch nicht mit Klagen gegen Institutionen wie die BaFin oder Ratingsagenturen, sondern sich auf die paar Punkte konzentrieren, die wir hier in diesem Thread identifiziert haben.

    „Rentier sagt:
    19. Juni 2014 um 15:37
    wenn eine Quote von 20% in Aussicht gestellt wird,aber in einem Brief von Dr.K. an die Gläubiger in der inhaltlich nur seine Reputation zum Interessentskonflikt EA.Glöckner und weitere dargestellt wird,aber auch nebenbei erwähnt wird, daß 80 % Vermögensmasse nicht aufzufinden sind stellt sich die Frage ob sein Berater David Copperfield ist.Der kann Geld verschwinden aber auch wieder auftauchen lassen.Immerhin kostete die sehr fragwürdige Briefsendung den Gläubigern 60 TEUR.Es werden weitere folgen.Ich zitiere Theo Francois Rettbach, Mitautor B.Kübler:
    Um das Haftungsrisiko eine Ins.Verwalters zu vermindern, erreicht man dies am besten durch Unternehmenszerschlagung, bei der sich die Eingehung von Masseverbindlichkeiten am wirksamsten reduzieren läßt und erhöht damit die Regelvergütung § 3 Abs.b InsO
    Ich habe alle Kommentares sehr aufmerksam gelesen und erinnere an die 1.Abgabeerklärung von Dr.B.Kübler-es ist seine Aufgabe so zu arbeiten, das den Anlegern so viel wie möglich ertattet werden kann!
    Oberstaatsanwalt Haase war schon im Dezember 2013 auf der “Zielgeraden” hat aber, wie RA Dr. Kübler, die Landebahn verfehlt.
    “Betrügerisch” eingeworbenes Geld; es gehört den Gläubigern, wird zur Abfindung des Verwaltungsaufwandes benutzt.Also Betrugsgeld,Moral spielt hierbei keine Rolle.Auch die Haftprüfung der Inhaftierten gibt Rätsel auf.Fluchtgefahr,Angst vor Rezessionsansprüche etc. bedeuten ja eigentlich Schutzhaft für die Inhaftierten. Die ” Schneebälle” werden immer größer und
    die Medien sprechen seit Monaten von Anlagebetrug und einem Schneeballsystem.Es ist wohl nicht mehr erwähnenswert das bis Okt.2013 kein Anleger betrogen wurde,egal wie diese “Vollschichtsystem” funktionierte- es hat funktioniert.Mittlerweile werden nachhaltige Investitionen zum Erinnerungswert gehandelt.Wieviel”Erinnerungswerte” werden die Insolvenzverwalter noch ausfindig machen, so als stille Reserve für die Zukunft.Die Anleger der Infinus haben ihre Altersvorsorge angelegt und aus meiner Sicht mehr als 12 Jahre taggenau ihre Auszahlungen und Zinsen erhalten.Neben den Anlegern gibt es aber auch 2.500 Berater mit Li-zensentzug, also finanzielle auf Null gestellt.Auch das Anlagekapital dieser
    Berater wird der Insolvenzmasse zugeführt und bei einer 3%igen Quote enden.( Siehe Sachsenring oder SMP etc.)
    Die sächsische Justiz ist unabhängig, bürgernah und für die Herausforderung des Informationszeitalter gerüstet.
    Da wurde aber bei der fragwürdigen Abwicklung des Dresdener Finanzgiganten
    ( Okt.2013 beste Bonität)weggeschaut.
    Meine Informationen Nov.2013-Mai 2014 an Frau Merkel,Herrn Tillich,Herrn
    Bundespräsidenten,OSTA Haase,Bild Redaktion wurden alle mit dem Hinweis
    auf Nichteinmischung beantwortet.Der Bundespräsident zeigte sogar Veständnis für die Situation.-
    In diesem christlich-demokratisch geführten Land gibt es keine Gerechtigkeit
    weder für die Gläubiger noch für die Berater und Inhaftierten.
    Diese werden in den nächsten Monaten nicht entlassen und es wird vorerst
    kein Verfahren für Schuld und Unschuld geben.In beiden Fällen wird es zu
    Massenklagen in den Haftungsbereichen kommen.
    Welcher Anwalt ist in der Lage diesem Treiben ein Ende zu setzen?
    Von welchem Geld bedienen sich die fragwürdigen Gläubigerausschüsse und Verwalter wenn doch nichts mehr da ist ?
    Transparenz der Masse vom 5.11.2013 bis zum heutigen Tag wäre Pflicht
    dieser Ausschüsse.
    Ein aufgebessertes Schreiben ergeht heute an das Justizministerium Berlin“

    Die Insolvenzordnung bietet genügend Eingriffs- und Mitsprache-Möglichkeiten, um geordnet und konzentriert sich den hier identifizierten Anhaltspunkten zu widmen. Die darüberhinaus – wenn schon nicht bei diesem Gericht dann von einem weiteren und zuletzt vom Bundesverfassungsgericht – von niemandem mehr mit nichtssagenden Abwimmelbriefen beantwortet werden können.

    Dranbleiben und sich auch nicht von Trollen verunsichern lassen. Wenn sie nur drei Sätze zur Verfügung haben, gehe ich davon aus, dass sie auch nicht mehr als drei Sätze im Lauf haben – mit anderen Worten, sie sind impotent.

  • Wenn eine Quote von 20% in Aussicht gestellt wird,aber in einem Brief von Dr.K.an die Gläubiger in der inhaltlich nur seine Reputation zum Interessenkonflikt RA.Glöckner und weitere dargestellt wird,aber auch nebenbei erwähnt wird, daß 80% Vermögensmasse nicht vorhanden sind stellt sich die Frage, ob sein Berater David Copperfield ist. Der kann Geld verschwinden aber auch wieder auftauchen lassen.
    Immerhin kostete die sehr fragwürdige Briefsendung den Gläubigern 60 TEUR.Es werden weitere Sendungen dieses Ausmaßes folgen.
    Ich zitiere Theo Francois Rettbach,Mitautor B.Kübler:
    Um das Haftungsrisiko eine Ins.Verwalters zu vermindern,erreicht man dies
    am besten durch Unternehmenszerschlagung bei der sich die Eingehung von Masseverbindlichkeiten am wirksamsten reduzieren läßt und erhöht damit die Regelvergütung §3,Abs.b InsO.
    Ich habe alle Kommentare sehr aufmerksam gelesen und erinnere an die 1.Abgabeerklärung von Dr. B.Kübler – es ist seine Pflicht so zu arbeiten,das den Anlegern soviel Geld wie möglich zurückerstattet wird.
    Oberstaatsanwalt Haase war schon im Dezember 2013 auf der “ Zielgeraden“ hat aber wie auch Dr.Kübler die Landebahn verfehlt.Einem geschulten Piloten dürfte das eigentlich nicht passieren!
    „Betrügerisch“ eingeworbenes Geld; es gehört den Gläubigern, wird zur Ab-
    findung des Verwaltungsaufwandes genutzt. Also Betrugsgeld! Moral spielt hierbei keine Rolle mehr.
    Auch die Haftprüfung der Inhaftierten Vorstände gibt Rätsel auf. Fluchtgefahr ( wohin sollten sie flüchten?) Angst vor Rezessionsansprüchen
    etc. bedeutet ja eigentlich Schutzhaft für die Inhaftierten
    Die “ Schneebälle“ werden immer größer und es stellt sich die Frage, wer sie auffängt?
    Die Medien verunsichern seit Monaten die Anleger( seht wie die Protzbosse
    der Infinus das Geld verprassen)
    Es ist wohl nicht mehr erwähnenswert das bis Oktober 2013 kein Anleger
    geschädigt wurde.Zinsen wie auch Rückzahlungen erfolgten taggenau.
    Egal wie dieses „Vollschichtsytem“ funktionierte; es hat funktioniert.
    Mittlerweile werden nachhaltige Investitionen und Geschäftszweige zum Er-
    innerungswert gehandelt( siehe Treuhand).
    Wieviel “ Erinnerungswerte“ werden die Insolvenzverwalter noch ausfindig machen, so als stille Reserve für die Zukunft?
    Die Anleger der Infinus AG haben erhebliche Summen ihrer verdienten Alters
    vorsorge gezeichnet und während meiner Tätigkeit mehr als 12 Jahre ihr
    Geld zurückerhalten.
    Neben den Anlegern gibt es aber auch 2500 Berater mit Liszensentzug,Ein-
    kommen seit Nov.2013 auf Nullgestellt.
    Auch die Anlagen,Altersvorsorge dieser Menschen liegen bei der Infinus AG
    uns werden der Masse zugeordnet und bei einer 3%igen Quote enden.
    (s. Sachsenring,SMP etc.)
    “ Die sächsische Justiz ist unabhängig,bürgernah und für die Herausforderung des Informationszeitalters gerüstet“ so steht es geschrieben.
    Da hat man bei der fragwürdigen Abwicklung,sprich Zerschlagung.der Sächsischen Finanzgiganten sicher weggeschaut.
    Wie ist die Wertigkeit der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und anderer
    Aufsichtsbehörden,bescheinigten diese noch im Oktober 2013 beste Bonität
    und anfang November 2013 zahlungsunfähikeit.
    Meine gerichteten Informationen an Frau Merkel,Herrn Tillich,den Bundespräsidenten,Staatsanwalt Haase,Bildredaktion wurden mit dem Ausdruck des Bedauerns alle beantwortet.Der Bundespräsident zeigte sogar Verständnis für die entstandene Situation.
    In diesem christlich-demokratisch regiertem Land gibt es keine Gerechtigkeit
    weder für die Gläubiger, die Berater und Inhaftierten.
    Diese werden in den nächsten Monaten keinen Freigang erleben und es wird auch kein Verfahren zum Schuld-oder Unschuldsbeweis geben.
    In beiden Fällen wird es zu Massenklagen gegen die eigentlichen Verursacher kommen.
    Aus welcher nicht vorhandenen Masse bedienen sich die fragwürdigen Gläubigerausschüsse und Verwalter und in welche Höhe?
    Die Transparenz des Masseabflusses vom 10.11.13 bis zum heutigen Tag
    wäre Aufgabe diesere Ausschüsse im Sinne der Geschädigten.
    Es gibt eine interessanten Link auf infinus.de über das Thema Infinus und der Staat.Sollte man lesen um diese Machenschaften zu durchschauen.
    Würden alle Sparer dieses Landes ihre Einlagen von einem Tag zum anderen zurückfordern wären die Banken zahlungsunfähig,also pleite!!!

  • Die komischen Verschwörungstheorien hier lese ich mir gar nicht erst durch. Das endlose Geschreibsel ist für die Tonne. Schreibt ein Buch. Da bekommt ihr dann noch Geld dafür statt hier umsonst für Heiterkeit sorgen zu müssen.

  • Lieber Gerold, da haben sich unsere beiden Postings überschnitten:

    ich verstehe ja Ihre Wut über die Anschreiben von Abzockeranwälten – aber so ist das nunmal: die Gläubigerliste MUSS im Insolvenzgericht spätesten eine Woche vor dem Berichtstermin ausgelegt werden § 152 InsO:

    „in einem Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter anzulegendes Verzeichnis aller Gläubiger des Schuldners, die ihm bekannt werden, mit Name und Anschrift sowie Art und Umfang ihrer Forderungen (§ 152 InsO), das auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen ist (§ 154 InsO). Masseverbindlichkeiten und Aufrechnungslagen sind im Gläubigerverzeichnis anzugeben. Das Gläubigerverzeichnis dient der umfassenden Information aller Gläubiger zur Vorbereitung der Entscheidung über die Verwertung des Schuldnervermögens“.

    Nachdem es nun schon eine ganze Menge Termine von Gläubigerversammlungen und Berichtsterminen, die ständig verschoben werden, gegeben hat, liegt diese sicher bleischwer seit Wochen im Insolvenzgericht – da geht man hin, macht sich kopien oder scannt sie gleich ein und hat sie dann auch schon datenverarbeitet.

    Das Problem ist nicht dieser § 152 InsO und dass praktisch 70.000 Menschen das Recht haben, die Gläubigerliste sich im Insolvenzgericht zu holen – das Problem ist, dass dieses ganze Insiderwissen ausschliesslich von Anwälten genutzt wird und vom Insolvenzverwalter. Und alle anderen davor zurückschrecken, exakt dasselbe zu tun.

    Nich tum abzusahnen, nicht um zu werben und nicht um anderen Menschen auf die Pelle zu rücken, sondern um Waffengleichheit herzustellen – die ohnehin gefährdet ist in solchen Verfahren, wieviel mehr aber durch das gezielte In-Uniwssenhalten der Beteiligten, die einerseits nicht wissen, wieviel sie tatsächlich können dürfen. Und andererseits ständig bombardiert werden mit Fachbegriffen, die ihnen vorgaukeln, sie benötigten für alles und jedes einen Anwalt.

    Braucht man nicht unbedingt, aber einen guten Koordinator, den braucht man schon. Und jetzt schonmal beim eigenen Anwalt nachfragen, ob er einem selbst höchstpersönlich denn nicht auch diese ominöse Liste der 70.000 Anleger mit Adressen, Forderungssummen etc. vermitteln kann.

    Oder eben selbst ins Insolvenzgericht gehen und sich die ausliegende Liste kopieren. Der Rest: siehe oben.

  • Lieber Money,

    ich weiss wie es Ihnen geht und wie Sie sich fühlen und ich hasse es so etwas hierin zu schreiben. Leider weiss ich es aber. Und ich weiss auch, dass es noch weniger hilft, die Flinte ins Korn zu werfen, zu resignieren und sich nicht zu wehren:

    dass die Politik nichts macht, liegt ausschliesslich an der Presse und der Öffentlichkeit. Solange da nichts in Bewegung kommt, rührt sich von dieser Seite keiner: und ob ein Herr Biedenkopf überhaupt irgendetwas in Sachsen zu melden hat, das weiss ich auch nicht. Mir scheint, dass da ganz andere Netzwerke am Werk sind, in denen ein Professor wie Biedenkopf nie wirklich angekommen ist, nie wirklich als Familienmitglied aufgenommen wurde und später dann auch nie wissen wollte, was wirklich hinter den Kulissen geschoben und verschoben wurde.

    Und noch etwas:

    so undurchsichtig sind solche Verfahren gar nicht. Es sind nur ein paar Eckdaten, die man kennen muss, dann weiss man wie der Hase läuft und man weiss auch, wo man den Hebel ansetzen muss. Wenn Sie jetzt noch keinen Anwalt haben, der die erste Gläubigerversammlung selbst einberuft – die einzige, an dem man den Insolvenzverwalter abwählen kann und mit ihm auch gleich noch diesen korrupten Gläubigerausschuss – dann sollte man sich einen nehmen, der das tut. Selbst auf die Gefahr hin, dass dann der RA Gloeckner doch die meisten Stimmen hat und selbst auf die Gefahr hin, dass die Stimmen nicht ausreichen, um den derzeitigen Insolvenzverwalter abzuwählen:

    entschieden wird nach ANWESENDEN Summen und Köpfen – d.h. die Anlegeranwälte müssen sich um die grössten Mandate noch einmal intensiv kümmern, dass sie diese bei der ersten Gläubigerversammlung auch vertreten dürfen, bzw. sie müssten sie dazu animieren zu erscheinen. Wenn alle verstanden haben, dass nichts, aber auch gar nichts zu holen ist mit diesem Verfahren wie es jetzt läuft, ist es allemal besser, man macht wenigstens den Versuch das Flugzeug zurückzuerobern als gottergeben in die Zwilllingstürme zu rasen.

    Hätte man vor vier Wochen bereits einberufen, hätte die erste Gläubigerversammlung bereits stattgefunden: und wir wüssten alle mehr. Man kann aber auch jetzt noch einberufen (anscheinend hat man das Quorum ja inzwischen zusammen, anscheinend sucht man auch bereits nach einem geeigneten Raum) und spätestens in 3 Wochen müsste die 1. Gläubigerversammlung dann stattgefunden haben:

    dann gestaltet man die Tagesordnung so, dass sie gleichzeitig als Schlagzeile für die Presse dienen kann – man setzt also alle die Fragen, die hier aufgeworfen wurden auf die Tagesordnung und verschickt sie vorab an die Presse:

    1. Welche Immobilien sind bereits verkauft, an wen und zu welchen Preisen

    2. Wer hat dem Staatsanwalt den Tip gegeben mit der FuBus

    et. etc.

    Dann kann man Aufgaben verteilen bzw. freiwillig übernehmen:

    eine Truppe recherchiert, eine andere mobilisiert die Anleger – da wäre beispielsweise die Adressenliste aller Gläubiger wichtig, die muss ja nach der InsO im Insolvenzgericht zur Einsicht aller Beteiligten ausgelegt sein: ist sie das? Und hat da mal jemand reingeschaut? Bzw. stellt man seinem Anlegeranwalt die Frage, ob er die nicht besorgen kann – dann sieht man schon, wer welche Gruppen übernimmt, um sie selbst zu kontaktieren.

    Genausogut wie der Insolvenzverwalter alle Anleger anschreibt und falsch, unvollständig und tendenziös informiert, kann man die Anleger auch anschreiben und vollständig, zutreffend und in einfachen Worten alles das, was hier auf Diebewertung zur Sprache gekommen ist, mitteilen. Und dann fragen, ob man so noch bei den vergebenen Vollmachten bleiben möchte oder ob man sie – unter dem Eindruck der vermittelten Erkenntnisse – nicht zurückziehen möchte?

    Die Mühe wäre es wert und billiger als Kübler weiterwursteln zu lassen, wäre es allemal.

    Nun werden Sie fragen: ja, aber wie kann man sicher sein, dass der nachfolgende Verwalter dann nicht vom gleichen Schlag ist wie der derzeitige? Ganz sicher kann man nie sein: es ist aber statistisch erwiesen, dass man nach einem Reset – egal ob über einen Befangenheitsantrag, eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder einen Misstrauensantrag, die gemeinhin als aussichtslos gelten – ein sorgfältigeres Verfahren bekommt, eines, in dem sich die Beteiligten genauer anschauen, wer was vorträgt und mit welchem Hintergrund und sich darüberhinaus auch mehr bemühen, keine plumpen Fehler zu machen. Das ist zwar deprimierend, dass es so ist – weil sich eben gerade nicht jeder so wehren kann und wie immer im Leben diejenigen hinten runterfallen, die ohnehin schon keine Wahl haben – aber das sagt nuneinmal die Statistik.

    Trotzdem würde ich jetzt nicht gerade Dr. Bettina Breitenbacher als nächsten Verwalter vorschlagen, so weit würde selbst die Statistik nicht gehen.

  • Lieber Denkmal,

    exakt so sehe ich das auch. Da sollte man ansetzen und hieb- und stichfeste Beweise recherchieren. Damit sollte man nicht bis zum Berichtstermin im nächsten Jahr warten: denn dann sind die Immobilien längst von „der Frau Kübler“ (eher: „Dr. Bettina Breitenbach“ als „Frau Kübler“) auf einen anderen „Erwerber“ übergegangen: und man braucht auch Informationen von den ehemaligen Vorständen – denn selbst wenn die behaupten würden, dass da mehr Villen, Herrenhäuser oder Residenzen in den besten Lagen Dresdens vorhanden wären als man dann im Grundbuch findet: wem würde das schaden? Schaden würde es nur, wenn man sich auf Auskünfte des Insolvenzverwalters alleine verlassen müsste, der darüberhinaus sich ja darauf beruft, dass es sich dabei um „privatwirtschaftliche Verträge handeln würde, deren Daten nicht für die Veröffentlichung bestimmt wären“.

    !.) Wer geht zu den Vorständen und lässt sich eine Liste geben oder wer hat Kontakt zu ihnen und ist bereit sie zu recherchieren: also Adressen, Lagen, Kaufpreise, Renovierungskosten, Ausstattung, Grundbuchauszüge?

    2.) Und wer schaut dann ins Grundbuch, wie sie von wem zu wem gekommen sind, ob sie noch alle da sind und wer die Erlöse – so es denn welche gibt – bekommen hat.

    Ohne diese harten Fakten ist das alles was hier gepostet wurde, zwar sehr wahrscheinlich, aber nicht bewiesen – also nicht veröffentlichbar.

  • Ich weiß schon länger nicht mehr, ob es hier mit „rechten“ Dingen zugeht.
    Das fängt doch bereits damit an, dass ich als Prosavus-Anleger von gewissen „netten“ Anwälten angeschrieben werde bezüglich „gemeinsamer Vertreter“ usw. Diese Leutchen hatten das ja wohl auch bereits bei Ecoconsort darauf angelegt, sind aber wohl gescheitert.

    WIE bitte kann es sein, dass offensichtlich Hinz und Kunz an meine Daten kommen ??? Das macht mich wirklich wütend. Hat man bei denen schon mal was von Datenschutz gehört ?!
    In dem Anschreiben teilt man mir dann netter Weise mit, dass man meine Daten aus den Gerichtsakten hat. Ja, wo bin ich denn hier ?! Da kann also irgendein Anwalt einfach mal so an meine Daten kommen ?!
    Mit welcher Berechtigung denn bitte ?! Weil er mal Jura studiert hat, ermächtigt ihn das dazu, meine Daten aus dem Gericht vorliegenden Akten zu erhalten ?! Mich wundert es doch sehr, dass man das offensichtlich als „normal“ betrachtet. Auf jeden Fall habe ich noch keinen Unmut hierzu mitbekommen.
    Was und wieviel weiß der denn nun genau von mir ?!

    Ich werde das Wenige tun, was ich in diesem Fall tun kann, nämlich diese Herrschaften dazu auffordern meine Daten umgehend gem. Datenschutzgesetz zu löschen. Des Weiteren erwäge ich, mich beim Datenschutzbeauftragten zu erkundigen, ob eine solche Vorgehensweise in Ordnung ist.

    • hallo Gerold,
      ich seh das genau wie Sie.
      Daten erlangen….erschleichen…und dann unter dem Mäntelchen der Hilfsbereitschaft Freundschafts-Dienste anzubieten….
      Kurz zu Ihrer Info.
      Ich weiß aus anwaltlicher Quelle das zum. gegen einen solchen Rechtsanwalt aus Berlin schon diverse Verfahren und Beschwerden „laufen“.
      Zum einen haben sich andere Rechtsanwälte innerhalb der Kammer gegen diesen Kundenfangen, beschwert.
      Den Datenschutzbeauftragten halte ich aber trotzdem für eine gute Idee. Allein um da Bewegung rein zu bringen.

      • Guten Morgen Gerold und GMeier,

        wenn es derselbe Anwalt ist, der „kostenlos“ seine Dienste bei Ecoconsort angeboten hat – Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB, Dorothee
        nstr. 3, 10117 Berlin – dann ist auch die Rechtsanwaltskammer eine wirksame Adresse für Beschwerden. Denn kostenlose Anwaltsvertretung ist wettbewerbs- und standeswidrig. Auszug aus der BRAO:

        „Aus standesrechtlichen (§ 49b Abs. 1 BRAO) und wettbewerbsrechtlichen Gründen ist es in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten untersagt eine Rechtsberatung im Einzelfall ohne Mandatierung und ohne eine Gebührenrechnung zu erbringen.

        Ausnahmsweise darf der Rechtsanwalt im Einzelfall, sofern besondere Umstände in der Person des Auftraggebers vorliegen (insbesondere bei dessen Bedürftigkeit), nach Erledigung des Auftrags dem Mandanten die Gebühren oder Auslagen ermäßigen oder erlassen, § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO“.

        Die Drohnung mit der Kammer ist wirkungsvoller als der Datenschutzbeasuftragte, denn die Rechtsanwaltskammer kann die Anwaltszulassung entziehen, der Datenschutzbeasuftragte nicht.

        Der Datenschutzbeauftragte füllt (sinngemäss) einen Vordruck mit dem INhalt aus, dass in einem Insolvenzverfahren jeder „Beteiligte“ die Gläubigerliste nicht nur haben kann, sondern sie auch im Gericht ausgelegt sein muss – dafür reicht ein einziges Mandat eines einzigen Anlegers. Es kann aber auch der Insolvenzverwalter sein, der die Daten weitergibt: wenn er beispielsweise einen bestimmten gemeinsamen Gläubigervertreter installieren möchte und diesen entsprechend munitioniert. Das Gericht muss das nur abnicken, dann ist daran rein rechtlich gesehen nichts mehr auszusetzen.

        Die Rechtsanwaltskammer ist diejenige Autorität, die ein Anwalt wirklich fürchtet, denn der Entzug der Anwaltszulassung entspricht einen Berufsverbot. Oder, wenn man es sarkastisch ausdrücken möchte: der Anmeldung der Insolvenz.

        • Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer Berlin:

          Die Geschäftsstelle der RAK Berlin, in der auch die Sitzungen des Kammervorstandes stattfinden, befindet sich in der Littenstraße 9, 10179 Berlin. So erreichen Sie die Zentrale der Rechtsanwaltskammer Berlin:

          Telefon: 030/30 69 31 0

          Telefax: 030/ 30 69 31 99

          E-Mail: info @ rak-berlin.org (Spamschutz, bitte Leerstellen vor und nach @ weglassen)

          Unserer Telefonliste können Sie die Durchwahlnummern entnehmen.

          Die Geschäftszeiten: Mo – Do: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr; Fr: 08.00 – 13.30 Uhr.

          • Nochmal zur kostenlosen Anwaltsvertretung und der Rechtsanwaltskammer:

            auch die im ersten Anschreiben des Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler behauptete „kostenlose Vertretung“ des gemeinsamen Gläubigervertreters RA Gloeckner, fällt unter die o.a. standeswidrige „kostenlose Vertretung“. Nachdem sie darüberhinaus auch ausdrücklich gegen die Anlegeranwälte ins Feld geführt worden ist, die den Anleger Anwaltsgebühren kosten würde, der gemeinsame Gläubigervertreter hingegen nicht – ist sie auch schwarz auf weiss wettbewerbswidrig.

            Und damit auch ein Fall für die Rechtsanwaltskammer (leider diejenige in Dresden).

  • Wahrscheinlich sollte man der Frage auf den Grund gehen, die hier schon zuletzt des Öfteren ausführlich andiskutiert worden ist, ob und wer aus dem Umfeld Küblers bereits Immobilien etc. der Infinus günstig erstanden hat.

    Bei so viel Tiefenwissen und hintergründigen Argumenten gegen Kübler sollte dies doch offenkundig gemacht werden, wenn es denn nicht nur bei derzeit lehren Vermutungen und Andichtungen bleiben sollen!

    Einen besseren und durchsetzbaren Anlass könnte es doch nicht geben, oder?

  • Wenn nicht jemand, der kompetent ist, diesen ganzen Vorfall akribisch dokumentiert, so dass jeder zu jeder Zeit genau Einblicke und vor allem die Hintergründe verstehen kann, sehe ich kein Licht am Ende des Tunnels.

    Es wird doch deutlich, dass die aktiven Akteure – genau wie passiven die gerade hinter Gitter sitzen – auf Zeit spielen. Ein Normalo kann sich in der Materie nicht auskennen, in so einer verworrenen schon mal gar nicht. Also verliert er sehr schnell die Lust daran sich damit zu befassen und nimmt es wohl oder übel hin das zweite mal in Folge „der Verlierer“ zu sein. Andere müssen aufgeben weil Kraft, Zeit und Geld fehlen.

    Irgendwann – vermutlich 2015 – werden die Entscheidungen getroffen, so wie sie von Anfang an geplant waren. Immerhin haben diese Menschen einen großen Vorsprung und sitzen am längeren Hebel.

    Das ganze perverse System ist so aufgebaut, dass Menschen in Not noch weiter ausgebeutet werden und Andere sich eine goldene Nase daran verdienen.

    Wo ist denn die Politik jetzt, Herr Biedenkopf, z.B., warum gesteht er denn nicht ein, dass auch er getäuscht wurde und versucht jetzt mal ein paar zielführende Gespräche zu führen. An wen sollte man sich wenden, den Bürgermeister von Dresden, den Innenminister..?

    Never ending Story!

  • Hallo GMeier

    Dies sehe ich genau so und auch die Ratingagenturen mit ihren unrealistischen,dubiosen und absurden Bewertungen sollten zur Verantwortung
    ran genommen werden.
    Die Politik dukt sich sehr auffallend ,ist doch die Bafin Ihr unterstellt.

  • Lieber GMeier,

    zur Presse: die braucht in jedem Fall Material von der Qualität der Ehefrau, auf deren Namen Stadtresidenzen vom herrschaftlichen Zuschnitt der FuBus-Immobilien im Grundbuch eingetragen sind. Oder den Tipgeber der Staatsanwaltschaft, so er Gloeckner heisst oder Kübler oder Bettina Breitenbach. Oder den Nachweis, dass die Rechtspflegerin Danko doch mit dem Partner Danko von Kübler Law verwandt und verschwägert ist. Oder dass es Kübler selbst war, der den Richter Gerster als einen der 10 besten Insolvenzrichter Deutschland vorgeschlagen hat. Oder dass die Gloeckner/Kübler Connection noch viel weiter reicht als nur bis zum gegenseitigen Begünstigen.

    Stimmt es, dass bisher schon 8 Mio. EUR Honorar von Kübler abgerechnet worden sind?

    b) Petitionsausschüsse sind etwas für Querulanten: so sehen es die Petitionsausschüsse und so bekommt man dann auch therapeutisch formulierte, völlig nichtssagende Ergebnisse – denn um wirklich auf dem Gnadenwege etwas erreichen zu können, dazu würde man einen souveränen Souverän benötigen. Den haben wir nun nicht mehr, also sind Petitionsausschüsse völlig für die Katz. Noch wirkungsloser als eine Petition ist eine Online-Petition.

    Der öffentliche Druck: den aufzubauen lohnt sich immer – ich denke, das macht hier der Thomas Bremer mit seiner „Diebewertung“ schonmal nicht so ganz schlecht (siehe oben). Das sollte man so lange aktuell halten bis es ein schöner Fakten-Steinbruch geworden ist, aus dem die Presse sich ebenso bedienen kann wie an den Presseerklärungen von Kübler.

    Der Königsweg wäre aber nach wie vor die schlichte Abwahl/Entlassung von derzeitiger Insolvenzverwaltung und Gläubigerausschuss: mehr Druck, mehr Öffentlichkeit und mehr Presse geht nicht.

  • Ja, das verstehe ich dann: aber Sie haben ja bei der Thielert und beim Sachsenring gesehen, dass das schonmal 8 Jahre dauern kann bis man dann endlich vor Gericht steht und wenn man dann nach Jahr und Tag dort steht, dann kann man wie Frank Thielert wegen angeblicher Luftbuchungen in Höhe von 6,1 Mio. EUR (!), die angeblich einen Schaden von 4,3 Mio. EUR (bei einem Firmenwert von zeitweise mehr als einer halbe Millliarde EUR) verursacht haben sollen, auch noch im Gerichtssaal erneut verhaftet werden.

    Die Anklageschrift schreibt ja in weiten Teilen der Insolvenzverwalter, der dann auch den Hauptbelastungszeugen abgibt: wenn gleichzeitig alle möglicherweise entlastenden Unterlagen beschlagnahmt sind, ist das ziemlich hexenprozessmässig. D.h. man bekommt immer einen Schuldigen und/oder ein „Geständnis“. Weil alles andere aussichtslos ist und man dann in jedem Fall für den Rest des Verfahrens ruhig hält.

    Deshalb hat man auch nur dieses kleine Zeitfenster und das sollte man nutzen.

    Sobald Gras darüber gewachsen ist, will niemand mehr etwas davon hören – und ich meine mit niemand wirklich NIEMAND.

  • Frage:
    Wie wäre es wenn man zu dem Gesamt-Sachverhalt
    a) an geeignete Pressevertreter übergibt
    und
    b) den Petitionsauschuß einschaltet
    ?
    a…für den öffentlichen Druck
    b…für das Anschieben auf politischer Ebene

  • Absolut.
    Es sind zwei Fälle. Das sagte ich schon mal vot langer Zeit.
    Im ersten warten wir ja immer noch auf die Ergebnisse von Herrn Hase.
    Aber im zweiten Fall haben wir schon einen Ist-Schaden.
    Dieser wird mit jedem Tag größer.
    Die bis dato erfolgten einzelnen Aufteilungen, Zerschlagungen, all die Mosaiksteinchen lassen sich eben nicht wieder in den “Ausgangszustand” zurückversetzen.
    Zu alldem ist auch immer eine Summe X, ein Euro-Betrag in Relation zu setzen.
    Mal ganz abgesehen von den moralischen, emotionalen Schäden und zerstörten wirtschaftlichen Situationen und Existenzen.

  • Absolut.
    Es sind zwei Fälle. Das sagte ich schon mal vot langer Zeit.
    Im ersten warten wir ja immer noch auf die Ergebnisse von Herrn Hase.
    Aber im zweiten Fall haben wir schon einen Ist-Schaden.
    Dieser wird mit jedem Tag größer.
    Die bis dato erfolgten einzelnen Aufteilungen, Zerschlagungen, all die Mosaiksteinchen lassen sich eben nicht wieder in den „Ausgangszustand“ zurückversetzen.
    Zu alldem ist auch immer eine Summe X, ein Euro-Betrag in Relation zu setzen.
    Mal ganz abgesehen von den moralischen, emotionalen Schäden und zerstörten wirtschaftlichen Situationen und Existenzen.

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