Sehr geehrter Herr Bremer,
danke für Ihre Anfrage.
Das Statement von Herrn Dr. Kübler zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 1. April 2014 ist sehr aufschlussreich. Folgende Punkte möchte ich nochmals herausstellen:
1. Es wird wohl Gläubigerforderungen in der FuBus-Gruppe insgesamt in Höhe von ca. 1,0 Mrd. Euro geben.
2. Die FuBus KGaA hat in etwa zu 90 % OSV emittiert.
3. Die Forderungen der Gläubiger gegen die FuBus KGaA dürften sich auf 770,5 Mio. Euro belaufen.
4. Davon stellen wohl 684,0 Mio. Euro einen normalen Rang dar, für welche ca. 140,0 Mio. Euro (151,0 Mio. Euro abzüglich Abwicklungsaufwand) an Masse Verfügung stehen. Dies könnte eine Quote von bis zu 20 % bedeuten; ich persönlich glaube, sie wird möglicherweise etwas geringer.
5. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Schieflage der FuBus KGaA zitiere ich folgende Passage des Statements:
„Zusammenfassend lässt sich nach meinen bisherigen Ermittlungen sagen, dass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass die FuBus – entsprechend ihren eigenen Angaben in den Emissions-prospekten, Jahresabschlüssen etc. – mit den in die zuvor dargestellten Geschäftsfelder getätig-en Investitionen nachhaltig und ausreichend Renditen erzielen konnte, um die gegenüber ihren Anlegern garantierten Zinsversprechen erfüllen zu können.
Die Geschäftsmodelle der FuBus, insbesondere die Geschäftsbereiche Erwerb bzw. Abschluss, Verwaltung und Verwertung von kapitalbildenden Lebensversicherungen und Abschluss von Edelmetallsparplänen, einerseits und die Generierung der den Anlegern zugesagten Zinsen von bis zu 9 % andererseits werden auch seitens der Ermittlungsbehörden einer detaillierten Überprüfung unterzogen.
Die positiven Jahresergebnisse der FuBus resultieren im Wesentlichen aus von Tochtergesell-schaften erhaltenen Gewinnabführungen, insbesondere der „INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner. Allein im Jahr 2011 führte die INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner rund 84 Mio. EUR im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages an die FuBus ab. Im Jahr 2012 waren es rund 94 Mio. EUR.“
Ich meine, dies stellt auch die Grundlage dafür dar, dass die Anleger bzw. Gläubiger ihre Forderungen auch als Schadenersatzforderungen gegen die FuBus anmelden können (die nicht nachrangig sind). Da die vorbezeichnete Quote möglich ist, sollten die Anleger sich im Insolvenzverfahren umso mehr anwaltlich vertreten lassen bzw. dürfte die realisierte Quote die Kosten möglicherweise aufwiegen. Den vertraglich gebundenen Vermittlern rate ich zu bedenken, dass der Insolvenzverwalter die Gläubiger wohl sämtlich anschreiben wird und diese dann die eine oder andere Frage haben werden.
Sofern die Anleger dann nicht anwaltlich betreut werden oder sich alles selbst beantworten können, wird Vieles an den vgV hängen bleiben. Hier muss jeder vgV selbst entscheiden, wieviel zeitlichen Aufwand er/sie dafür einrechnen will (und ob er/sie die Fragen der Anleger überhaupt beantworten darf und kann). Wir (BEMK) vertreten hierbei keine Anleger, können aber Kollegen empfehlen, sofern diese nicht schon längsrtmandatiert sind; es gibt ja einige besonders qualifizierte Veteranen in dem Bereich, die über die BRD verstreut sind und sich dieser Sache bereits angenommen haben.
Insgesamt überraschen mich die Ergebnisse nicht bis auf die etwas höhere Quote, was positiv ist. Ich hoffe jedoch, dass es nun bald kaum noch vgV geben wird, die Stein und Bein schwören, dass bei FuBus immer alles super lief, die Staatsanwaltschaft nichts finden wird und die Anleger bestimmt alle ihr Geld voll wiedererlangen. Das halte ich nach wie vor für unrealistisch und empfehle überlegte Handlungen mit offenen Augen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Blazek
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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