Die hat die Verteidigung der Angeklagten gestern Abend nach der Ablehnung der aktuellen Befangenheitsanträge gestellt. Das war Prozessbeobachtern bereist am gestrigenTtage nach der Entscheidung des Dresdner Landgerichtes klar. Es ist eine Art „Zermürbungstaktik“ der Verteidigung, um das Gericht zu Fehlern zu zwingen. Spannend war dann auch am gestrigen Tage die Aussage des Chefermittlers des LKA Sachsen, die man als sehr „konfus“ beurteilen kann, so ein Prozessbeobachter. Die Aussagen des LKA Chefermittlers, so unser Prozessbeobachter weiter, standen dann zum Teil in völligem Widerspruch zu den schriftlichen Aussagen seiner LKA Kollegin aus der vorigen Woche. Weder die Zeugen noch die Anklage selber machen derzeit Punkte in dem Strafverfahren vor der 5. Strafkammer des Dresdner Landgerichtes. Die Angeklagten wird es freuen. Auch die Vernehmung eines Bundesbankbeamten war dann doch sehr aufschlussreich. Hier gab es wohl bereits im Jahre 2007 einen Geldwäscheverdacht gegen das Unternehmen. Die Ermittlungen wurden damals wohl im Saarland geführt. Erst im Jahre 2013 habe man dann aber eine Anfrage von Seiten der Dresdner Staatsanwaltschaft bekommen.
Guten Morgen.
Ich vermute mal,
das Verfahren wird dann in die nächste Instanz gehen.
Vermutlich dann eben nicht mehr in Dresden.
Dann bin ich echt gespannt, wie und ich welcher Form ein anderes, dann übergeordnetes Gericht, das bisherige Procedere sieht ?
„Zermürbungstaktik“?!
War dann die U-Haft eine „Beugehaft“?
Das Gericht produziert die Fehler schon selbst, denn die hat es schon vor den Anträgen begangen. Außerdem braucht es schlicht und einfach Beweise, nur scheinen die nach wie vor zu fehlen. Daher wundert es zumindest mich nicht, dass das Gericht überhaupt in die Verlegenheit kommen kann, derartige Fehler zu begehen.