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Infinus – RA Kübler fordert Zinsen von den Anlegern zurück- erste Anwaltsmeinung zu diesem Thema

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Insolvenzrechtlich handelt es sich um eine zulässige Maßnahme nach den §§ 129 ff. InsO. Für die betroffenen Anleger, die Geschädigte des Anlagekonzepts der Future Business KGaA sind, stellt dies einen weiteren empfindlichen Rückschlag mit weiteren möglichen finanziellen Belastungen dar.

Herr RA Kübler erklärt kurz, dass Erträge nur aus Gewinnen der Gesellschaft ausgeschüttet werden können, was nach den vorliegenden Bilanzen tatsächlich aber nicht der Fall war. Er macht daher von seinem Anfechtungsrecht in der Insolvenz Gebrauch und fordert die angeblich als Erträge ausbezahlten Beträge zurück.

Allerdings macht er auf die Möglichkeit aufmerksam, dass der Anleger sich auf Entreicherung berufen kann. Dabei genügt es nach dem Gesetz nicht, einfach zu behaupten, man habe das Geld verbraucht, eine Bereicherung liege nicht mehr vor und man könne deshalb nicht zurückzahlen.

Der Bundesgerichtshof stellte in einer Entscheidung aus 2006 klar, dass der Anfechtungsgegner einer Leistung, der der angegebene Rechtsgrund fehlt, darlegen und beweisen muss, dass er nicht mehr bereichert ist.

Das setzt voraus, dass die Bereicherung tatsächlich nicht mehr vorhanden ist. Das ist zum Beispiel einfach, wenn es um einen Gegenstand geht, der zurückzugeben wäre aber nicht mehr zur Verfügung steht.

Bei Geldbeträgen geht die Anforderung an die Darlegung der Entreicherung weiter. Hier muss der Anfechtungsgegner erklären und durch Belege nachweisen, dass und warum er nicht mehr bereichert ist. Dabei bereitet die Frage nach dem „Warum“ regelmäßig besondere Schwierigkeiten. Die nicht korrekte Beantwortung dieser Frage führt dann auch oft dazu, dass der Entreicherungseinwand nicht wirksam geltend gemacht werden kann.

Dabei können nach dem nicht ganz einfachen Bereicherungsrecht verschiedene Situationen auch nach der Verwendung der ursprünglich erhaltenen Beträge immer noch als Bereicherung vorhanden sein und entsprechend qualifiziert werden.

Eine Bereicherung stellt beispielsweise die Situation dar, dass mit dem Geld eine Schuld beglichen wurde. Die Bereicherung liegt dann darin, dass man insoweit schuldenfrei ist. Dieser Vorteil ist dann immer noch vorhanden und gilt als Bereicherung in diesem Sinne. Der Bereicherungseinwand ist dann ausgeschlossen.

Das ist nur einer von mindestens fünf Fällen, in denen die Bereicherung fortwirkt und der Bereicherungseinwand somit nicht durchgreift.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Lebenssachverhalte so vielfältig sind, dass sie manchmal auch von erfahrenen Juristen nur mit erheblichem Aufwand einem Bereicherungstatbestand zugeordnet werden können oder eine tatsächlich vorliegende Entreicherung festgestellt werden kann.

Die Vielfalt der möglichen Bereicherungen und letztlich die Feststellung, ob eine Entreicherung vorliegt, kann im vorliegenden Verfahren in der Regel nur durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft und festgestellt werden.

Für Rückfragen betroffener Anleger steht die Kanzlei Hogrefe auf der Basis einer Kopie des von RA Kübler an betroffene Anleger geschickten Schreibens zur Verfügung.

 

4 Kommentare

  • Das deutsche Insolvenzrecht ist ein einziges Geldbeschaffungsprogramm für skrupelose und kriminelle Anwälte. Was aber noch viel schlimmer ist, Politiker die das ändern könnten interessiert das einen Scheiß. Soviel dazu, wem die politische Kaste in erster Linie dient.

  • Man könnte die Krätze bekommen über solchen Texten.

    Ich würde jetzt als geschädigter Anleger, wenn ich das ohne Hintergrundwissen versuchen würde, zu verstehen, verzweifeln oder am nächsten Montag zu PEGIDA gehen, denn eines wäre mir da auf jeden Fall klar: Im Staate Dänemark ist etwas oberfaul, ich weiß nur nicht was, da nehme ich das Nächstliegende und haue auf die drauf, die auch nicht wissen, warum es sie erwischt (hat).

    Das was hier ein Jurist mit unverständlichen Formeln wie „Entreicherung“ und „Anfechtung“ und „ist alles richtig und darf der auch, weil es im Gesetz so steht“ meint, lässt sich sehr viel verständlicher und einfacher ausdrücken und zwar so, dass jeder versteht, dass es sich hier um Aasgeier handelt, die man tunlichst meiden sollte:

    Die aus knapp 2.000 Insolvenzverwaltern bestehende Szene, die 28 Milliarden Schadenssummen jährlich unter sich aufteilen, beschäftigt eine äusserst einflussreiche Lobby, die den Gesetzgeber berät. Dort – beim Gesetzgeber – sitzt kein Gläubiger, kein Anleger, kein Unternehmer, kein Lieferant, kein Familienunternehmer und kein Freiberufler. Dort sitzen nur Insolvenzverwalter. Alle anderen haben alle Hände voll zu tun, zu überleben. Nicht so die Insolvenzverwalterkaste, die zudem den grossen Vorteil hat, dass deren Kriegskassen so gut gefüllt sind, dass sie regelmässig Seminare, Vorträge und Konferenzen abhalten, zu denen dann Wirtschaftsminister, Justizminister, OLG-Richter, BGH-Richter und jede Menge Versicherungen, Banken und potenzielle Großgläubiger kommen, die alle potenziell ein Interesse daran haben, dass ihre Pfründe nicht nur gesichert sind, sondern dass die Gesetze so sind, dass sie für alle gelten, nur nicht für sie.

    Das sind die Ausnahmetatbestände, die sie alle so auf den Nanomillimeter ausgezirkelt haben, dass sie auf jeden Fall auf Kosten der obigen kleinen und mittleren Menschen gehen, so wie hier die Anleger, die nun Zinsen zurück zahlen sollen.

    Jedenfalls hat es diese Verwalter-Lobby (aka Gravenbruches Kreis, dem der Verwalter Kübler vorsteht) erreicht, dass ein Insolvenzverwalter alles was ein Unternehmer und Privater oder Halbprivater im Lauf der letzten 10 Jahre an irgendwen bezahlt hat – also auch das, wofür ein anderer hart gearbeitet und dafür seinen gerechten Lohn erhalten hat – anfechten darf und zwar rückwirkend (!) 10 Jahre. Und das mit der vollen Power seiner „ruchlosen wie raffgierigen“ Juristenriege.

    10 Jahre rückwirkend.

    Wer heute noch weiß, was 2007 war, den beglückwünsche ich, ich weiß es nicht mehr so genau, ich glaube ich war ziemlich viel im Ausland, wer in Deutschland grade Kanzler war, muss ich auch nachdenken, vor allem aber, wem ich da was für was bezahlt habe: oh mein Gott, keine Ahnung, das war doch im letzten Leben. Für einen Insolvenzverwalter ist das aber wie ein warmes Duschbad, er schäumt sich ein, er bläst Seifenblasen in die Luft (siehe der obigen Text), er zieht aus dem Gully die langen Haare aus 10 Jahren, die dort sich mit Seife verselbständigt haben, analysiert sie und fordert dann seinen Teil, wie die Pharisäer im Tempel.

    Nun fehlt nur jemand, der sie aus dem Tempel wirft, da ist nur leider niemand in Sicht, denn die, die es betrifft, die befinden sich ja gerade auf einem PEGIDA Marsch anstatt vor die Paläste zu ziehen, zünden sie die Hütten an.

    Diese Gesetzesänderung – rückwirkende Anfechtungsmöglichkeit von 10 Jahren – ist einer der grössten Raubzüge, die auf gesetzlicher Basis möglich war und sie stellt einen Coup dar, der das Ende jeder auf Anstand, Vertrauen und Verträgen basierenden Wirtschaft bedeutet. Denn damit muß jeder, der von einem anderen irgendetwas zu Recht erlangt hat, damit rechnen, dass es irgendwann – in 10 Jahren! – von einem Insolvenzverwalter zurückgefordert werden kann. Es sei denn er hat sich gleichzeitig ans Internet gesetzt und jedes erdenkliche Recherchetool benützt, um herauszufinden, ob der brav seine Verbindlichkeiten bezahlt habende Geschäftspartner nicht irgendwann einmal einen Parkzettel nicht bezahlt hat, dafür einen gelben Brief kassiert hat, den auch nicht richtig gesehen hat und nun das Amtsgericht ihn zu irgendetwas verdonnert, was er wiederum brav bezahlt.

    Denn so etwas reicht schon aus, dass der Insolvenzverwalter im Brustton des Großinquisitors einen Anfechtungstatbestand konstruieren kann, der sich dann in etwa so liest:

    „Am 11.09.2007 haben Sie für Herrn Winterkorn in einer Villa am Tegernsee eine aufwändige Klimaanlage, die auch den weiträumigen Park herunterdimmen sollte auf kommode 22 Grad, im Wert von 250.000 EUR installiert. Die Klimaanlage wurde mängelfrei abgenommen, Sie wurden innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, auf Ihrem Konto gingen 250.000 EUR ein. Jedoch hat zum selben Zeitpunkt, was Ihnen unschwer durch einen Blick in die Internetveröffentlichungen des Tegernseer Amtsgerichtes zur Kenntnis hat kommen können, Herr Winterkorn einen Strafzettel wegen Falschparkens platzen lassen, der zu einem Strafbefehl in Höhe von 110 EUR geführt hat, gekoppelt mit Widerstand gegen die Staatsgewalt, nachdem er nicht einsehen wollte, dass er überhaupt innerhalb der BRD irgendwo jemals einen Strafzettel begleichen müsste. Herr Winterkorn war deshalb bereits zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig, sonst hätte er den Strafzettel ja wohl bezahlt.

    Ich fechte deshalb die an Sie bezahlten 250.000 EUR an und fordere Sie auf, mir diese bis zum (Frist 2 Wochen oder so) zurück zu zahlen. Anderenfalls verklage ich sie mit allen meinen 240 Mitarbeitern in 25 Niederlassungen und in drei Kontinenten, was locker 10 Jahre dauern kann und Sie zusätzlich ruinieren wird, denn dann überziehe ich sie auch noch mit Pressemeldungen über Ihre Zahlungsfähigkeit, ihre Betrugsabsichten und ihre Bereicherung, von der Sie jederzeit im Bilde waren, dass Sie sie nicht verdient haben.

    Sie hätten wissen müssen, dass der Herr Winterkorn im Jahr 2015 seinen Job verlieren würde, dass Millionen EUR Schadenersatz wegen „Schummelsoftware“ auf ihn zukommen würde und dass er deshalb Privat-Insolvenz wird anmelden müssen. Das alles ergibt sich zweifelsfrei aus dem gelben Strafzettel mit dem Verfahren am Amtsgericht aus dem Jahr 2007, blablabla“.

    Das ist kein Scherz.

    Wer jetzt nicht auf den Barrikaden ist, ist selber schuld.

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