Man hat uns eine Mail in die Redaktion zugespielt, die wir schon „dreist“ finden. Hier will man möglicherweise die geschädigten INFINUS-Anleger noch einmal „abkassieren“. Lassen Sie die Finger davon! Da bleibt nur die Frage, wie viel an Provision da wieder abkassiert werden soll?
Hier die unglaubliche Mail!
„Sehr geehrter Kunde,
oftmals wurden Sie schon zu Infinus von profitorientierten Rechtsanwälten angeschrieben, die auf Ihre Kosten bzw Risiko prozessieren wollten. Die vielfach geführten Prozesse waren aber leider zeitaufwändig, nervig und wirtschaftlich nur äußerst selten erfolgreich.
- Laut den beigefügten Unterlagen gibt es jetzt wiederum durch einen Whistleblower
kurzfristig (!) eine gute Chance, Ihre „Infinus- Insolvenzforderung (gesamt ca 20%)“
durch einen zusätzlichen Schadenersatz (Mehrerlös) über die MV Prozessfinanzierung GmbH, Wien evtl. wesentlich zu verbessern:
– Es entstehen Ihnen keine Kosten, Sie haben kein Prozessrisiko;
– nur im Erfolgsfall erhält MV 48% (Brutto) der Schadenersatz- Summe;
– Ihre Forderung aus der Infinus Insolvenzmasse bleibt Ihnen vollständig erhalten.Wir bitten um eine kurzfristige Rückmeldung bis Ende März, da
– manche Ansprüche 10 Jahre ab Antragstellung verjähren (Stichtag vor dem 1.4.2010)
(evtl. erfolgt später noch eine Fristverlängerung für Anträge vor dem 1.5.2010 usw)
– derzeit von MF noch die Rentabilität aufgrund der möglichen Schadenersatzsumme geprüft wird.Bitte schicken Sie Ihre Fragen und die Anlagen 1 und 2 prinzipiell über uns als „KOORDINATOR“ !2. Falls Ihnen die Abfindungssumme von 48% an MF zu hoch erscheint und Sie deshalb
– an der Aktion nicht teilnehmen möchten oder
– nach Erfolgsfall von MV über Ihren eigenen Rechtsanwalt auf eigene Kosten klagen möchten bitten wir in auch diesen Fällen in den nächsten Tagen ebenfalls um entsprechende Nachricht.
Da MV ohne ausreichende Beweisunterlagen nicht klagen würde und
mir eine spätere eigene Klage als zu zeitaufwändig und zu risikoreich erscheint
werde ich das MV- Angebot annehmen und ggf mit Ihren Unterlagen weitergeben.
Ich darf im Gegensatz zu MV keine verbindliche Rechtsberatung vornehmen aber wie oben beschrieben Ihnen unverbindlich meine eigene Meinung/Entscheidung mitteilen.
Bitte vergessen Sie nicht kurzfristig (über mich) zu antworten.
Vielen Dank und viele Grüße Folgend noch kurz einige Ausfüllhinweise:
Sollten Sie mehrere unterschiedliche Depots abgeschlossen haben, so bitten wir das Kontaktformular für jedes Depot einmal zu befüllen. Damit kann sichergestellt werden, dass die jeweiligen Daten pro Depot korrekt erfasst werden.
Geben Sie in dem Textfeld bisherige Auszahlungen alle erhaltenen Auszahlungen mit Datum an.
– Zahlungen, welche nicht mit Datum angegeben sind, können nicht berücksichtigt werden.
– Sollten Sie das genaue Auszahlungsdatum nicht mehr kennen, reicht es auch, wenn Sie das Datum als circa-Wert angeben
– die jeweils anzugebenden Zinsauszahlungen sind Ihnen bekannt
– ca 5,96% aus der Zeichnungssumme wurde Ihnen ca.im Oktober 2018 überwiesen“
Die Dokumente liegen uns im Original vor!
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