Ja, denn zumindest dann, wenn die Angeklagten verurteilt werden vom Landgericht Dresden, der dort zuständigen Strafkammer, wird der Prozess in die Verlängerung gehen. Alle Strafverteidiger der Angeklagten haben durchblicken lassen, dass sie die Urteile dann vom BGH überprüfen lassen wollen und werden. Bei „zu milden Urteilen“ aus Sicht der Staatsanwaltschaft könnte auch diese natürlich in Berufung gehen. Somit dürfte dann jedes Urteil zunächst einmal nur als vorläufig zu betrachten sein.Übrigens wurde aus Sicht der Verteidiger der im Infinusprozess angeklagten verantwortlichen Personen hier ein ordnungsgemäß geführtes Unternehmen zerschlagen. Sie kritisierten die Strafkammer und besonders deren Vorsitzenden scharf und nannten ihn „bis zum Erbrechen“ voreingenommen. Rechtsanwalt Stephan spricht von unprofessioneller „Schärfe und Härte“ des Gerichts, das eigentlich objektiv nach der Wahrheit suchen muss. „Viele Argumente der Verteidigung wurden abgetan, verdrängt, Entlastungszeugen und Beweisanträge am Fließband abgelehnt.“
Der in dem Vorgang zuständige Staatsanwalt hat Freiheitsstrafen von bis zu acht Jahren für die Angeklagten gefordert und die Einziehung ihres Vermögens im Wert von fast 53 Millionen Euro. Der Vorsitzende der zuständigen Strafkammer hatte im Frühjahr 2016 einen Ausblick auf das möglicherweise zu erwartende Strafmaß gegeben, um die Angeklagten damit zu Geständnissen zu bewegen: fünf bis neun Jahre Gefängnis, so sein damaliger Strafausblick. Dieser Versuch war jedoch gescheitert, denn auch die Angeklagten sehen sich zu Unrecht beschuldigt und als Opfer der Dresdner Justiz. Diese kann nach Meinung der Angeklagten gar keinen Freispruch fällen, denn dann würden enorme Schadensersatzzahlungen auf den Freistaat Sachsen zukommen. Von fast 1,5 Milliarden Euro ist dabei die Rede. Übrigens sind viele der INFINUS-Vermittler auch heute noch von der Unschuld der angeklagten Personen überzeugt.
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