Startseite Allgemeines Infinus:Eine Anlegerin aus Nürnberg verlangt insgesamt 45 000 Euro Schadensersatz, und zwar persönlich von den Infinus-Chefs Jens P., Andreas K. und Sven S.
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Infinus:Eine Anlegerin aus Nürnberg verlangt insgesamt 45 000 Euro Schadensersatz, und zwar persönlich von den Infinus-Chefs Jens P., Andreas K. und Sven S.

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Das berichtet die BILD Dresden am heutigen Tage. Selbst wenn die Dame dann gewinnt, was will sie Vollstrecken? Das ist doch alles Beschlagnahmt, sogar das gesamte Privatvermögen. Alle Vorstände werden irgendwann dann sicherlich die Privatinsolvenz beantragen. Nach neuem Recht ab Juli dann ist in 3 Jahren alles erledigt……………………

http://www.bild.de/regional/dresden/anklage/infinus-anlegerin-verklagt-bosse-auf-schadensersatz-36192164.bild.html

8 Kommentare

  • Um in unserem Staat zum Recht zu kommen sind sehr lange Wege nötig und leider
    mit hohen Kosten verbunden.
    Dazu bleiben Ehrlichkeit und Vertrauen auf der Strecke.
    Geldgier steht bei den meisten RA an erster Stelle.
    Als kleiner Anleger wird man zu allem Elend noch so richtig gemolken.

  • …kein Thema. Aber bevor man Klage erhebt….steht die objektive Beratung und damit auch verbunden,
    eine Einschätzung der möglichen Erfolgsaussichten.
    Und wenn dann der Richter einem „empfiehlt“ , das Ganze zu überdenken,
    Sorry,
    aber dann ist da einiges „faslch“ gelaufen.
    Womöglich sogar falsch beraten ?

  • Auch ein Rechtsanwalt schaut wie er zu Geld kommt.
    Er bekommt ja auch sein Honorar vom Staat vorgegeben und das ist nicht gerade
    wenig.Das ist ja das Schlimme an der ganzen Sache.
    Ein Anleger der finanziel nicht ganz so gut betucht ist ganz sich bei solchen Preisen
    keinen Anwalt mehr leisten.Denn weiteres Geld kann er nicht nochmal verbrennen.

  • …ganz einfach….Kurz und Knapp.
    Wer bestellt, bezahlt.

    Nur schade das das mal wieder soweit kommen mußte. Das der Richter der Dame und Ihrem RA. das „nahe gelegt hat“, zeigt doch überklar wie die Sachlage einzuschätzen ist.
    Aber es zeigt auch mal wieder, das nicht jeder RA zum Wohl des Mandanten agiert. Oder, womöglich auch nicht immer die nötige Sachkenntnis hat…?
    7000,–€ …– für mich ist das viel Geld.

  • In der heutigen Sächsischen Zeitung war ein Bericht zum Forumtitel. Dabei wurden Angaben gemacht, dass diese Person die Klage auch nach Rücksprache mit ihrem Anwalt zurück gezogen hat. Dies soll der entspr. Richter ihr nahe gelegt haben.
    Es erscheint mir unklar, warum der Anwalt der Person zuvor wohl zur Klage geraten hat und warum dafür zum jetzigen Zeitpunkt knapp 7000€ trotz Rücknahme v. der Person gezahlt werden muss?!

  • Diese drei Herren haben doch noch keine Insolvenz angemeldet. Sie werden sicherlich alles auf die „anderen Verantwortlichen“ schieben. Vlt. kommt dann ja noch etwas interessantes ans Tageslicht. Wird wohl ein ewig andauernder Prozess werden.
    In einer Hinsicht hat das aber Charme: denen soll ruhig auch das Wasser bis zum Hals stehen. Sie sollen sich „verfolgt“ fühlen, damit sie keine Zeit mehr für unsinnige Geschäfte haben. Am Besten, sie suchen sich einen seriösen Job. Also, ruhig „Daumen hoch“ für diese Frau.

  • schwierig wird die Passivlegitimation. Also wenn die Dame nicht direkt von den Herren beraten wurde, ist es doch relativ schwer seine Ansprüche durchzusetzen.

    Denn alles was gesichert wurde, kann auch wegen „Masse-Schmälerung“ (z.B. durch Insolvenzverschleppung) an alle Gläubiger gehen und die Dame steht wieder nur mit den Kosten da.

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