Das ist das Ergebnis des Termins vor dem Landegricht Dresden den Rudolf Ott gegen die Intertreu Dresden angestrengt hatte, in dem er Widerspruch gegen eine Verfügung eingelegt hatte. Diese besagte den Arrestbeschluss in das Vermögen von Rudolf Ott.. Der Wiederspruch von Ott blieb dabei ohne Erfolg.
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