Gegen die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 sind zahlreiche Einsprüche beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erhoben worden. Der Verfassungsgerichtshof hat die Einspruchsschriften an die von den Einsprüchen rechtlich betroffenen Personen und Institutionen übersandt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hierauf sind bis Ende März zahlreiche Stellungnahmen beim Verfassungsgerichtshof eingegangen.
Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen über die Einsprüche hat der Verfassungsgerichtshof die von den Wahlvorständen der 2.257 Wahllokale gefertigten Wahlniederschriften angefordert und die Landeswahlleitung gebeten, zu den Vorkommnissen bei der Wahl am 26. September 2021 detailliert Stellung zu nehmen. Die Wahlniederschriften liegen dem Verfassungsgerichtshof inzwischen vor. Die vom Verfassungsgerichtshof angeforderte Stellungnahme der Landeswahlleitung ist in dieser Woche beim Verfassungsgerichtshof eingegangen. Sie wird den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnisnahme übersandt.
Der Verfassungsgerichtshof wertet die ihm vorliegenden Stellungnahmen und Unterlagen derzeit aus. Er beabsichtigt nach dem jetzigen Planungsstand für Ende September 2022 eine mündliche Verhandlung in den Wahlprüfungsverfahren anzuberaumen. Die Ladungen hierfür sollen in den kommenden Wochen versandt werden.
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