Nun, es ist schon fast ein „Panikschreiben“, welches der Fondsgeschäftsführer da verfasst hat, o h n e wirklich konkrete Zahlen offenzulegen.
Wir fragen uns natürlich auch, wer denn für die teuren Verträge mit der Service KVG in der Verantwortung steht? Diese Frage werden wir dann auf der Versammlung sicherlich stellen.
Auch fehlt uns wiederum der Hinweis von Herrn Brunner (der sollte doch eigentlich für die Anleger arbeiten?) auf das BGH-Urteil, was zum Beispiel Ratensparern droht, wenn sie einem Liquidationsbeschluss zustimmen.
Warum machen Sie den Anlegern das nicht einmal richtig KLAR, Herr Brunner? Haben Sie Angst, auch diese Wahrheit zu sagen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fondsgeschäftsführung und die Kapitalverwaltungsgesellschaft („KVG“) möchten Sie mit diesem Informationsschreiben über aktuelle Entwicklungen der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG informieren.
Am 07. Dezember 2018 fand die ordentliche Gesellschafter-versammlung der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG im Rahmen einer Präsenzveranstaltung in München statt.
Ein wesentlicher Bestandteil der ordentlichen Gesellschafter-versammlung war die Abstimmung über die von der KVG vorgeschlagene und der Fondsgeschäftsführung befürwortete vorzeitige Auflösung der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG
(Liquidation). Die KVG hatte bereits 2016 erstmals die Liquidation bzw. die vorzeitige Beendigung vorgeschlagen und nachfolgend am 07. Dezember 2018 letztmalig die Einleitung der Liquidation zu Beschluss gestellt.
Diese Vorgehensweise resultiert aus dem Verlust des Vertrauens der Anleger/-innen in den AIF, was sich in einem kontinuierlichen Rückgang der monatlichen Einzahlungen bei einem kontinuierlichen Anstieg der Stilllegungen niederschlägt.
Eine stringente Investitionsstrategie nach den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages gestaltete sich daher immer schwieriger, insbesondere auch auf Grund dessen, dass bisherige Zielgesellschaften zunehmend weiteren Kapitalbedarf
angemeldet haben.
Wir möchten hier ergänzend auf die korrespondierenden Ausführungen im Einladungsschreibung vom 21. November 2018 verweisen.
Die Gesellschafter haben in der Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von 64,09% gegen den Vorschlag der vorzeitigen Liquidation und für eine Fortführung der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG votiert, wobei die Anzahl der persönlich anwesenden Anleger/-innen sehr gering war.
Dies hatte zur Folge, dass die maßgebliche Anzahl an Stimmen auf Basis erteilter Vollmachten durch Rechtsanwälte vertreten war.
Im Nachgang zur ordentlichen Gesellschafterversammlung und der Mitteilung der Ergebnisse gab es, entgegen des positiven Votums zur Fortführung der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, eine weitere Steigerung in den Stilllegungen und im Rückgang der monatlichen Einzahlungen.
Die Anzahl der Stilllegungen überstieg folglich die bisher registrierte kontinuierliche Steigerung und die daraus zu
erwartende Anzahl an zukünftigen Stilllegungen signifikant. Gleiches galt resultierend für den Rückgang der monatlichen Einzahlungen.
Diese Entwicklung verstärkt die von der KVG im Einladungsschreiben vom 21. November 2018 und im
Rahmen der ordentlichen Gesellschafterversammlung am 07. Dezember 2018 dargestellten Gründe für eine vorzeitige Beendigung der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG nicht unerheblich.
Sollte sich das Einzahlungsverhalten und damit auch die Beantragungen auf Stilllegung nicht ändern, wird es auch in
Zukunft zu einem monatlich negativen Cash-Flow kommen, welcher nicht im Sinne aller Beteiligten ist.
Ergänzend zur oben dargestellten Entwicklung wurde nach Mitteilung der Beschlussergebnisse der ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 07. Dezember 2018 eine große Anzahl an Rückmeldungen von Anlegern registriert, welche sich nahezu ausnahmslos bestürzt über das Ergebnis der Abstimmung zeigten. Flankiert wurde diese Wahrnehmung mit vermehrten Rückfragen hinsichtlich der zu erwartenden Entwicklung ihrer jeweiligen Beteiligung.
Die Fondsgeschäftsführung und die KVG sind aus den dargestellten Gründen mehr denn je davon überzeugt, dass eine vorzeitige und geordnete Auflösung der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG die geeignetste Lösung im Sinne der Anleger ist.
Daher möchten die Fondsgeschäftsführung und die KVG
Sie bereits jetzt informieren, dass die vorzeitige Auflösung im Rahmen der nächsten Gesellschafterversammlung erneut zur Abstimmung gestellt wird. Im Rahmen der entsprechenden
Einladung werden wir die Anleger rechtzeitig und aktuell über Vor- und Nachteile aus der Beschlussfassung einer vorzeitigen Liquidation noch einmal umfassend informieren.
Ihre Fondsgeschäftsführung und Ihre KVG planen die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung für das dritte Quartal 2019. Dieser Zeitpunkt wurde gewählt, da sich dieser nach Abschluss der Jahresabschlussprüfung der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG zum 31. Dezember 2018 befindet sowie nach der Sommerferienzeit, um möglichst allen Gesellschaftern die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung zu ermöglichen. Die Einladung sowie die dazugehörigen Unterlagen werden Ihnen rechtzeitig vor der Gesellschafterversammlung zugestellt.
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