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Informationen zum Insolvenzverfahren: „ARARAT“ Film und Grund GmbH

viarami (CC0), Pixabay
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Das Insolvenzgericht Mannheim führt unter dem Aktenzeichen 1 IN 1245/17 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der „ARARAT“ Film und Grund GmbH, Wimpfener Str. 12, 68259 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Sonnewald (HRB 724781, Amtsgericht Mannheim).

Wichtige Punkte aus dem Verfahren:

  1. Schriftliches Verfahren anstelle eines Schlusstermins
    Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.

    • Inhalt:
      • Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
      • Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen durch Insolvenzgläubiger gegen das Schlussverzeichnis.
    • Frist:
      Einwendungen müssen bis einschließlich 23.01.2025 schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben werden.
      Verspätete Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt.
  2. Zustimmung zur Schlussverteilung (§ 196 Abs. 2 InsO)
    Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung unter Berücksichtigung der weiteren Gerichtskosten zugestimmt.
  3. Einblick in Unterlagen:
    Die Rechnungslegungsunterlagen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mannheim eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
  • Fristbeginn:
    • Mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO (z. B. auf www.insolvenzbekanntmachungen.de).
    • Die öffentliche Bekanntmachung gilt zwei Tage nach der Veröffentlichung als zugestellt (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO).
  • Einlegungsort:
    Amtsgericht Mannheim
    Schloss, Westflügel
    68159 Mannheim
  • Form der Einlegung:
    • Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle.
    • Alternativ kann die Erklärung elektronisch über die Plattform eJustice-BW erfolgen (E-Mail ist nicht zulässig).
  • Erinnerungsschrift:
    • Muss die angefochtene Entscheidung benennen und den ausdrücklichen Wunsch zur Erinnerung enthalten.
    • Unterzeichnung durch den Erinnerungsführer oder seinen Bevollmächtigten erforderlich.

Weitere Hinweise:

Anträge und Erklärungen von Rechtsanwälten, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen grundsätzlich als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine vorübergehende Abweichung von dieser Regel ist nur in technisch begründeten Ausnahmefällen möglich.

Datum des Beschlusses: 28.11.2024
Insolvenzgericht: Amtsgericht Mannheim

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