Ja, das werden die Anwälte natürlich als Erstes ins Spiel bringen, denn bei dem Unternehmen dürfte es dann im Zweifelsfall lange andauern bevor man dort eine Möglichkeit hat an Geld zu kommen, und der Vermittler ist für den Anwalt immer das „schwächste Glied in der Kette“.
Der BGH hat in diversen Urteilen festgestellt, dass Berater und Vermittler ein Produkt ohne genauere Kenntnis des Produktes, weder beraten noch vermitteln dürfen. Anderenfalls verletzt er dann seinen so genannte Obliegenheitspflichten. Es wird erwartet, dass die Berater und Vermittler die Umstände kennen, die den Erfolg oder Misserfolg der in Frage stehenden Investition bewirken oder verhindern könnten (BGH Urteil vom 19. Oktober 2006, Aktenzeichen III ZR 122/05; BGH Urteil vom 22. März 2007,
Aktenzeichen III ZR 218/06).
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