VERSTEIGERUNGSEDIKT
Der Termin für die Durchführung der öffentlichen Versteigerung der Inhaberaktien der Tatanca Limited
wird auf
Montag, 14. Juni 2021, 14.00 Uhr, Saal 1
im Fürstlichen Landgericht, Vaduz, anberaumt.
Zur Versteigerung gelangen die
Inhaberaktien an der Tatanca Limited (FL-0002.023.450-6)
(50 Inhaberaktien zu einem Nominalwert von CHF 1‘000.00 pro Stück)
mit einem Schätzwert von CHF 2‘000‘000.00
Jeder Bieter hat zu Beginn der Versteigerung ein Vadium in Höhe von 10 % des Schätzwertes in bar oder in Form einer Garantie einer Bank aus dem EWR-Raum zu leisten.
Die Berichtigung des Meistbotes hat zu einem Viertel längstens innerhalb von 14 Tagen ab rechtskräftigem Zuschlag zu erfolgen. Der verbleibende Restbetrag des Meistbotes muss in zwei gleich hohen Raten binnen zwei Monaten nach rechtskräftigem Zuschlag erlegt werden. Soweit der Bestbieter sein Vadium in bar geleistet hat, wird dieses im Sinne des Art. 100 Abs. 2 EO auf das Meistbot angerechnet. In anderer Form geleistete Vadien werden erst als Zahlung anerkannt, wenn sie durch einen entsprechende Barbezahlung oder Überweisung ersetzt werden.
Wird das Meistbot nicht rechtszeitig und ordnungsgemäss berichtigt, findet auf Antrag die Wiederversteigerung statt. Der säumige Ersteher haftet in diesem Fall für alle durch dessen Säumnis verursachten Kosten und Schäden.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 185 ff EO.
Fürstliches Landgericht
Vaduz, 28.05.2021
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