„Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbHKirchanschöringInhaberschuldverschreibung Nr. DE000A161LJ8/WKN A161LJAbstimmung ohne VersammlungAufforderung zur Stimmabgabedurch die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH in Insolvenz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Traunstein unter der Handelsregisternummer HRB 6250, geschäftsansässig: Watzmannstraße 1, 83417 Kirchanschöring, betreffend die bis zu einem maximalen Nennbetrag in Höhe von EUR 25.000.000,00 verzinsliche Schuldverschreibung der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH ISIN DE000A161 LJ8 / WKN A161LJ eingeteilt in auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (jeweils eine „Schuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen“).
Hamburg, im August 2024 Dr. Johannes Beil
Notar und Abstimmungsleiter -“ |
Das Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek dazu:
Interviewer: Herr Blazek, was bedeutet diese Abstimmung konkret für die Anleger der Royalbeach-Anleihe?
Daniel Blazek: Die Abstimmung zielt darauf ab, einen gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger zu bestellen. Wenn die Anleger dem zustimmen, hätte das einige wichtige Konsequenzen.
Interviewer: Welche wären das?
Daniel Blazek: Zunächst einmal wäre der gemeinsame Vertreter dann allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte aller Anleihegläubiger im laufenden Insolvenzverfahren geltend zu machen. Die einzelnen Anleger könnten ihre Ansprüche nicht mehr individuell verfolgen.
Interviewer: Ist das vorteilhaft für die Anleger?
Daniel Blazek: Das kann durchaus Vorteile haben. Ein gemeinsamer Vertreter kann die Interessen der Anleihegläubiger gebündelt und mit mehr Gewicht vertreten. Außerdem entlastet es die einzelnen Anleger, die sich nicht selbst um die komplexen rechtlichen Fragen im Insolvenzverfahren kümmern müssen.
Interviewer: Gibt es auch Nachteile?
Daniel Blazek: Natürlich gibt man als Anleger auch ein Stück Kontrolle ab. Man ist dann darauf angewiesen, dass der gemeinsame Vertreter die Interessen aller Anleihegläubiger gut vertritt. Außerdem entstehen Kosten für den Vertreter, die letztlich von den Anlegern getragen werden müssen.
Interviewer: Wie werden diese Kosten gedeckt?
Daniel Blazek: Laut Beschlussvorschlag soll der gemeinsame Vertreter berechtigt sein, seine Vergütung und Auslagen aus den Beträgen einzubehalten, die im Insolvenzverfahren für die Anleihegläubiger erzielt werden. Das reduziert natürlich die Ausschüttung an die Anleger.
Interviewer: Was raten Sie den Anlegern?
Daniel Blazek: Das hängt von der individuellen Situation ab. Generell kann die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters in einem komplexen Insolvenzverfahren sinnvoll sein. Anleger sollten aber den Beschlussvorschlag genau prüfen, insbesondere was die Befugnisse und die Vergütung des Vertreters angeht. Wichtig ist auch, dass der Vertreter fachlich kompetent und unabhängig ist.
Interviewer: Vielen Dank für diese Einschätzung, Herr Blazek.
Daniel Blazek: Gerne. Ich rate allen betroffenen Anlegern, sich vor der Abstimmung gründlich zu informieren und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.
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