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Initiative gegen Mogelpackungen scheitert – Täuschung bleibt salonfähig

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
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Die große Täuschung geht weiter! Ein Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, endlich den Kampf gegen sogenannte Mogelpackungen aufzunehmen, wurde am 20. Dezember 2024 im Plenum abgelehnt. Damit bleibt Verbrauchern die altbewährte Übung erhalten: erst große Verpackungen kaufen, dann kleine Überraschungen darin finden.

„Shrinkflation“ und „Skimpflation“ – Die Kunst der eleganten Täuschung

Im Antrag ging es um zwei hochmoderne Methoden der Kundenverwirrung:

Shrinkflation – das raffinierte Schrumpfen des Inhalts bei gleichbleibendem Preis. 500 Gramm Chips? Ach, da sind jetzt 430 Gramm drin, aber die Luft im Beutel ist natürlich Premium!
Skimpflation – der clevere Austausch hochwertiger Zutaten gegen günstigere Alternativen. Ihr Joghurt mit „Erdbeeren“? Gratulation, das ist jetzt Himbeeraroma mit Rote-Beete-Farbe, aber immerhin wurde „natürlich“ auf die Packung geschrieben.

Das Beste daran? Beides spart den Herstellern Geld, während die Verbraucher für weniger oder schlechtere Qualität weiterhin tief in die Tasche greifen dürfen. Die Begründung der Hersteller: Inflation und steigende Kosten. Klar, wer würde nicht glauben, dass Luft in Verpackungen plötzlich Gold wert ist?

Verpackungsmüll und leere Brieftaschen

Neben den bekannten finanziellen Belastungen für die Verbraucher – weniger Inhalt, gleiches Geld – sorgt die Mogelpackung auch für einen ganz besonderen Beitrag zum Klimaschutz: noch mehr Verpackungsmüll! Schließlich ist der Plastikberg nicht vollständig, wenn nicht jede Praline in ein Luftpolsterkissen gepackt ist.

Der Antrag wollte prüfen, ob durch klare Kennzeichnungspflichten oder Obergrenzen für den Freiraum in Verpackungen Abhilfe geschaffen werden könnte. Die Idee: Wenn der Luftanteil eines Schokoladenriegels größer als die Schokolade ist, sollte das die Kunden vorher wissen. Eine Revolution im Einkaufserlebnis!

Enttäuschung im Plenum – Täuschung bleibt erlaubt

Doch Überraschung: Der Antrag scheiterte an fehlender Unterstützung. Offenbar fühlten sich nicht genügend Parlamentarier von den Nöten der Verbraucher berührt. Vielleicht waren sie einfach zu beschäftigt, ihre eigenen Mogelpackungen zu genießen – mit einem Mindestinhalt an Empathie.

Das Plenum zeigte sich also unbeeindruckt von den Sorgen der Bürger und ließ den Antrag mit weniger Stimmen durchfallen, als eine Packung Chips Gramm enthält. Für die Hersteller ein Grund zur Freude: Sie dürfen weiterhin nach Herzenslust Luft verpacken, Zutaten ersetzen und Verbraucher mit kreativem Etikettendesign in die Irre führen.

Fazit: Die Freiheit der Luftpolster bleibt gewahrt

Die Ablehnung des Antrags zeigt einmal mehr, dass Verbraucher ihre Erwartungen vielleicht anpassen sollten. Ein Beutel Chips? Sehen Sie ihn doch einfach als stilvolle „Kunstinstallation aus Luft und Kartoffeln“. Ein Getränk, das plötzlich wässrig schmeckt? Betrachten Sie es als Beitrag zur Reduktion Ihres Zuckerkonsums.

Und die Hersteller? Sie dürfen weitermachen wie bisher. Schließlich ist es doch auch eine Art Tradition, wenn die Menschen beim Einkaufen das Gefühl haben, der größte Inhalt ihrer Produkte sei Enttäuschung. Frohes Einkaufen!

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