Das rät Rechtsanwalt Alexander Grudnmann aus Leipzig.Die Debcon verschickt in jüngster Zeit Schreiben mit Zahlungsaufforderungen basierend auf angeblichen Dienstleistungsverträgen mit der Saferpayments AG/Cupido Entertainment AG.Gefordert werden „Nutzungsgebühren“ von 1.262,80 € oder 1.682,80 €, wobei als Grundlage ein „Dienstleistungsvertrag zur vollständigen Nutzung des Angebots“ auf einer Internetseite mit de-Domain und einem Namen, der jeweils eindeutig pornografische Inhalte beschreibt, angeführt wird. Dem Schreiben liegt ein Schuldanerkenntnis bei, welches auf keinen Fall unterschrieben werden sollte!
Die Debcon hat sich bereits mit der massenhaften Versendung von Zahlungsaufforderungen nach Filesharing-Abmahnungen einen zweifelhaften Ruf erworben. Auch dabei ging es um die vermeintliche Nutzung von Porno-Internetseiten, wobei im großen Stil Forderungen aus Abmahnungen wegen Filesharings aufgekauft und dann eingefordert wurden.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/inkassoschreiben-der-debcon-vertrag-mit-saferpyaments-ag-nichts-zahlen-nichts-unterschreiben_076071.html
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