Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 185/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 9482 eingetragenen MR Projektbau GmbH & Co. KG vormals R & K Projektbau GmbH & Co KG, Dorfstraße 62, 32584 Löhne, frühere Anschrift: Zum Schloss 2, 32584 Löhne,, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16214 eingetragene R & K Projektbau Verwaltungs-GmbH GmbH, Zum Schloss 2, 32584 Löhne, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Reininghaus, Zum Schloss 2, 32584 Löhne, ist am 11.08.2022, um 12:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jens Kunze, Hahler Straße 253, 32427 Minden bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 185/22
Amtsgericht Bielefeld, 11.08.2022
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