74 IN 164/22 GOE In dem Insolvenzantragsverfahren V & G Capital Management GmbH, Nonnenstieg 35, 37075 Göttingen (AG Göttingen, HRB 3486), vertr. d.: Peter Schmidt, (Geschäftsführer), ist die Zwangsvollstreckung durch Beschluss vom 19.12.2022 gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlass des Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen (19.12.2022)
Kommentar hinterlassen