Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 13/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66164 eingetragenen AKKON Grundbesitz GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 101, 50668 Köln, frühere Anschrift: Josef-Lammerting-Allee 8, 50933 Köln,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marion Zimmermann, Josef-Lammerting-Allee 8, 50933 Köln
Geschäftszweig: – der Erwerb und die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien, die Übernahme und Verwaltung von Firmenbeteiligungen;
ist am 17.07.2024, um 12:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 13/24
Amtsgericht Köln, 17.07.2024
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