Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 42/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm unter VR 1387 eingetragenen Verein Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e. V., Chemnitzer Straße 41, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ralf-Dieter Lenz, Herrn Dr. Karl-Georg Steffens und Herrn Siegbert Künzel, ist am 29.04.2024, um 09:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2a, 44139 Dortmund bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
252 IN 42/24
Amtsgericht Dortmund, 29.04.2024
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