Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 640/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16471 eingetragenen Borgers SE & Co. KGaA, Borgersstraße 2-10, 46397 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77876 eingetragene Borgers Management SE, Borgersstraße 2-10, 46397 Bocholt, diese vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Matthias Häberle, und Herrn Jürgen Otto,
Geschäftszweig: Verwaltung anderer Unternehmen sowie die Übernahme zentraler Leistungen
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte McDermott Will & Emery Steuerberater LLP, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf,
ist am 17.10.2022, um 14:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 640/22
Amtsgericht Bielefeld, 17.10.2022
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