Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 778/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögennder im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 2295 eingetragenen Cycle-Union GmbH, An der Schmiede 4, 26135 Oldenburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sven Elmers, und Herrn Felix Schwabedal, und Herrn Dr. Michael Dorin, und Herrn Frank Simon Aeschbacher
Geschäftszweig: Großhandel und Fertigung von Zweiradfahrzeugen aller Art sowie Teilen hiervon und ähnlichen Erzeugnissen; ferner Import und Export
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Achsnick Pape Opp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gereonstraße 18-30, 50670 Köln,
ist am 21.12.2022, um 17:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Manuel Sack, Gerichtstr. 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 778/22
Amtsgericht Bielefeld, 21.12.2022
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