Gera 8 IN 1/24 In einem aktuellen Verfahren hat das Amtsgericht Jena über den Antrag der Dashfactory GmbH, Musäusring 34, 07747 Jena, vertreten durch die Geschäftsführer Sandro Beck und Lelia Babina König, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Die Firma ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 516392 eingetragen und wird von den Rechtsanwälten Tiefenbacher in Jena, Humboldtstraße 24, unter der Geschäftszeichennummer 14/23 (200) vertreten.
Mit Beschluss vom 3. Januar 2024 wurde zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, ernannt. Gemäß der Anordnung dürfen Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sein. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen.
Betroffene Parteien können gegen diese Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts einzureichen. Elektronische Rechtsbehelfe müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Informationen zu den technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs sind auf der Website www.justiz.de zu finden.
Das Amtsgericht Gera, als zuständiges Insolvenzgericht, hat diesen Beschluss am 3. Januar 2024 gefasst.
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