Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 84/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der EVANGroup plc, eingetragen im maltesischen Handelsregister (Malta Business Registry) unter C 55616, St. Christopher Street 168, Valletta VLT 1467, Malta, Anschrift im Inland: Georg-Bleibtreu-Str. 10, 46509 Xanten, gesetzlich vertreten durch die Direktoren Patrick Gerstner und Heinrich Josef Ostkirchen
ist am 13.06.2023, um 15:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
502 IN 84/23
Amtsgericht Düsseldorf, 13.06.2023
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