Im Verfahren über den Antrag des Diakoniewerks München-Maxvorstadt KdöR, ansässig in der Heßstraße 22, 80799 München und vertreten durch die Vorstandsvorsitzende Eva Maria Matzke, hat das Amtsgericht München eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Diakoniewerk wird von den Rechtsanwälten Breitfeld & Walter, Rathausstraße 42, 85757 Karlsfeld, im Verfahren vertreten.
Am 4. Januar 2024 um 14:00 Uhr wurde beschlossen, dass zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO einzurichten ist. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, ernannt.
Entsprechend der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen.
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