Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 25/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 7668 eingetragenen Filbry Handels- und Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG, Wiedaustraße 221, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 10165 eingetragene Filbry Verwaltungs GmbH, Wiedaustraße 221, 48163 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Walter Filbry, Wiedaustr. 221, 48163 Münster,
ist am 03.11.2023, um 15:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Gehlen, Hammer Straße 39, 48153 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
84 IN 25/23
Amtsgericht Münster, 03.11.2023
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