Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 21/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150799 eingetragenen Genova Hotels GmbH, Sandkamp 1, 22111 Hamburg, frühere Anschrift: Lademannbogen 55, 22339 Hamburg,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhammed Ahmad Ali
Geschäftszweig: Gegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung an eigenen Unternehmen und deren Verwaltung sowie das Management von Hotels- und Beherbergungs- sowie Gastronomiebetrieben etc.
ist am 09.05.2023, um 15:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 21/23
Amtsgericht Hamburg, 09.05.2023
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