Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 122/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7315 eingetragenen ImmoInvest Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Cranger Str. 54, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Christian Johannes Stemmler, Bonner Str. 401, 50968 Köln
Geschäftszweig: Projektierung, Errichtung und Verwaltung von Immobilien sowie die Errichtung und der Betrieb von Automaten-, Sport- und Spielhallen,
ist am 06.08.2021, um 12:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 122/21
Amtsgericht Essen, 06.08.2021
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