Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 313/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109968 eingetragenen Liberty Networks Germany Holding GmbH, Erftstr. 15 – 17, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Christian Böing, Erftstr. 15 – 17, 50672 Köln und Herrn Andreas Bamberg, Erftstr. 15 – 17, 50672 Köln
Geschäftszweig: Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Erbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen gegenüber Gruppengesellschaften,
ist am 30.12.2022, um 13:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 313/22
Amtsgericht Köln, 30.12.2022
Kommentar hinterlassen