Az.: 70 IN 413/22 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MedSurv GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 93618), vertr. d.: Matthias Hamann, Naumburger Straße 5, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), ist am 06.01.2023 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 I S. 3 Insolvenzordnung).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Jahn, Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau, Tel.: 06181 916460, Fax: 06181 9164640, E-Mail: Verwaltung@jahninso.de, Internet: www.kanzleizjr.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 06.01.2023
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