Startseite Allgemeines Insolvent: Möbelwerk Niesky GmbH
Allgemeines

Insolvent: Möbelwerk Niesky GmbH

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

7a IN 28/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Möbelwerk Niesky GmbH, Neuhofer Straße 4-6, 02906 Niesky (AG Dresden, HRB 5758), vertr. d.: 1. Dr. Christoph Weiss, (Geschäftsführer), 2. Christian Monz, (Geschäftsführer), ist am 22.04.2025 um 10:05 ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 22.04.2025

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agwil.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

„Gefährlicher als jede Bombe“: Trump stuft Fentanyl als Massenvernichtungswaffe ein

US-Präsident Donald Trump verschärft im Rahmen seiner Anti-Drogen-Politik erneut den Ton. Per...

Allgemeines

Gerichtsurteil mit Signalwirkung: PSG soll Mbappé rund 60 Millionen Euro nachzahlen

Der juristische Machtkampf zwischen Paris Saint-Germain und seinem ehemaligen Superstar Kylian Mbappé...

Allgemeines

Formel-1-Comeback an der Algarve: Portimão wird 2027 und 2028 wieder Schauplatz der Königsklasse

Die Formel 1 kehrt auf eine der fahrerisch anspruchsvollsten Rennstrecken Europas zurück....

Allgemeines

BaFin warnt vor dubiosen Angeboten von Saxocapital.io – Keine Erlaubnis für Finanzgeschäfte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Verbraucherwarnung vor dem Anbieter...