Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 162/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156840 eingetragenen NEOFIN HAMBURG GmbH, Marienterrasse 12, 22085 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Vivian Schormann
Geschäftszweig: Der Aufbau und der Betrieb von Internetbasierten IT-Lösungen für digitalisierte finanzielle Beteiligungen insbesondere für sog. Security Tokens.
ist am 26.06.2023, um 17:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstraße 2 – 12, 28195 Bremen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 162/23
Amtsgericht Hamburg, 26.06.2023
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