Startseite Allgemeines Insolvent: Nexiss GmbH
Allgemeines

Insolvent: Nexiss GmbH

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Geschäfts-Nr.: 9 IN 273/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nexiss GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 99338), vertr. d.: Dr. Markus Kaiser, Alte Dieburger Straße 25, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), ist am 04.04.2024 um 17:05 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hagen Straßburg, c/o MARTINI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, E3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621/4017150-0, Fax: 0621/4017150-12 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 04.04.2024

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Anordnung von Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs mit bestimmten Personen oder Personengesellschaften

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Anordnung von Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs...

Allgemeines

Zweite Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“

Bundesministerium für Bildung und Forschung Zweite Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur...

Allgemeines

Elaris AG Stagnation beim Kurs, aber zumindest scheint der Abwärtstrend gestoppt zu sein

Zumindest ist der Kurs am gestrigen und heutigen Tag nicht weiter unter...

Allgemeines

Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 11. Ausgabe, 6. Nachtrag vom: 31.10.2024

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 11. Ausgabe, 6. Nachtrag1 Vom...