Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 2/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25826 eingetragenen Plan-Treu Wirtschaftsberatung GmbH, Am Römerkanal 13, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Joachim Werth, c/o Plan-Treu Steuerberatung GmbH, Am Römerkanal 13, 53881 Euskirchen und Herr Stefan Sven Sickert, Scharnhofstr. 66, 51377 Leverkusen
ist am 25.03.2022, um 12:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Franz Zilkens, Bergerstraße 52, 53879 Euskirchen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 2/22
Amtsgericht Bonn, 25.03.2022
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