Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 185/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7310 eingetragenen POP Bauträger GmbH & Co. KG, Hudeweg 15 a, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89060 eingetragene PB Projektentwicklung GmbH, Uhlandstraße 11, 40237 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bogdan Pop, Carrer del Amargura 1 E, ES 07500 Manacor, Spanien,
ist am 21.09.2021, um 10:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
2 IN 185/21
Amtsgericht Paderborn, 21.09.2021
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