Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 777/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5063 eingetragenen Prophete GmbH & Co. KG, Lindenstraße 50, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 5676 eingetragene Prophete Verwaltungs GmbH, Lindenstr. 50, 33378 Rheda-Wiedenbrück, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Michael Dorin, Herrn Frank Simon Aeschbacher, Herr Sven Elmers und Herrn Felix Schwabedal,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Achsnick Pape Opp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gereonstraße 18-30, 50670 Köln,
ist am 21.12.2022, um 17:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Manuel Sack, Gerichtstr. 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 777/22
Amtsgericht Bielefeld, 21.12.2022
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