Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 8/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 5209 eingetragenen PROCERAM GmbH & Co. KG, Kruppstraße 48, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 17137 eingetragene PROCERAM Verwaltungsgesellschaft mbH, Kruppstraße 48, 47475 Kamp-Lintfort, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Dworatzyk, In de Berken 31, 47626 Kevelaer,
ist am 13.03.2023, um 09:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
33 IN 8/23
Amtsgericht Kleve, 13.03.2023
Kommentar hinterlassen