Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 601 IN 16/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35422 eingetragenen SolarTempel GmbH, Rheinbabenstr. 5, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michel Eichholz, Pastor-Dahlmann-Str. 23, 46244 Bottrop und Herrn Ramazan Karakaya, Hannelore-Kunze-Str. 41, 30539 Hannover ist am 02.05.2024, um 09:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
601 IN 16/24
Amtsgericht Duisburg, 02.05.2024
Hallo und guten Tag, .. dass SolarTempel in eine Insolvenz geraten ist, das ist für mich als Kunde dieser Firma erträglich. Aber dass ich keinerlei Informationen mehr bekomme, z.B. fehlt mir ein kleiner Eintrag für die Netzgesellschaft Oberhausen, das ist sehr ärgerlich. Im Grunde sollten doch alle Beteiligten versuchen aus dieser mißlichen Lage das beste zu machen statt den Schaden ohne Not zu vergrößern. Ich benötige nur noch einen Eintrag vom Elektriker der Firma – kann aber mit niemanden sprechen. – Sogar Herr Eichholz, der Geschäftsführer ist nicht mehr daran interessiert Fragen, die ich ihm direkt zugestellt habe, zu beantworten, obwohl auch er neben dem Insolvenzverwalter sich bemühen sollte die Insolvenz möglichst ohne neue Schäden abzuwickeln. Vielleicht schreiben Sie mir mal. Gruß Bernd Meinert Oberhausen für Rita Meinert 4.6.2024