In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der Spremberger Krankenhausgesellschaft mbH (Registergericht: Cottbus HRB 2261 CB),
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Liane Pötsch,
Karl-Marx-Straße 80, 03130 Spremberg, -Antragstellerin und Schuldnerin,
Verfahrensbevollmächtigte: Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft mbB, Käthe-Kollwitz-Straße 9, 04109 Leipzig
wird heute am 13.09.2022 um 7.25 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet (§§ 21, 22, 270 a, 270b, 270 c, 270 f InsO): 1. Es wird die vorläufige Eigenverwaltung in Form eines Schutzschirmverfahrens (§§ 270, 270 b Absatz 1, 270 d InsO) angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen. Die Planung ist derzeit als vollständig und schlüssig anzusehen. 2. Der Schuldnerin wird aufgegeben, dem Gericht binnen 3 Monaten einen Insolvenzplan vorzulegen. (§ 270 d Absatz 1 InsO).3. Zum vorläufigen Sachwalter wird Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164 , 10623 Berlin bestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben, gem. § 4 InsO, § 569 ZPO. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Cottbus binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingelegt werden (Artikel 103g EGInsO).
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 13.09.2022, Az: 63 IN 216/22
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