Update 9.Oktober 2022:
Die Geschäftsführerin des Unternehmens hat uns mitgeteilt, das diuese Insolvenzaufgehoben wurde. Einen Beschluss dazu hat sie usn nicht mit übermittelt. Tatsache ist, das es dieses Insolvenzverfahren gab, warum auch immer, wissen wir nicht. Nun hoffen wir mal das die GF uns den Beschluss dann auch übermittelt.
Ersteintrag
Az.: 1501 IN 1905/22 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
StrategiePartner GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Eigerstraße 12, 81825 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 231242
– Schuldnerin –
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 12.09.2022 um 08.30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Nymphenburger Straße 120, 80636 München, Telefon: +49(89)4522770, Telefax: +49(89)45227729, Email: muenchen@bendel-insolvenz.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
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