36t IN 6147/22
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In dem Verfahren über den Antrag
The WOW! Gallery Berlin GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin the WOW! Studio Verwaltungs GmbH, Knorrpromenade 5, 10245 Berlin, diese vertrteten durch den Geschäftsführer Torsten Künstler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 56349
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 17.11.2022 um 15:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers
Goethestraße 85, 10623 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 17.11.2022
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