Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 28/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 97406 eingetragenen tricontes360 Hamburg GmbH, Mexikoring 33, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kathrin Jeromin-Roggow
Geschäftszweig: Die Konzeption und die Erbringung von Dienstleistungen aller Art in den Bereichen Direktmarketing, Beratung, Service und Vertrieb am Standort Hamburg u.a.
ist am 03.02.2023, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 28/23
Amtsgericht Hamburg, 03.02.2023
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