Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 230/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg-Altona unter HRB 151021 eingetragenen Ventum ImmoInvest GmbH, Phönixhalle2/Fußgängerzone, zuletzt ansässig: Stahltwiete 16, 22769 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nour Ayek
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Grundstücken, die Bebauung derselben sowie der Verkauf von Immobilien als Bauträger.
ist am 11.11.2022, um 09:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc Heinrich, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 230/22
Amtsgericht Hamburg, 11.11.2022
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