Insolvent: VERDI Dienstleistungen Wehsner GmbH

Published On: Donnerstag, 22.12.2022By

275 IN 245/22 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VERDI Dienstleistungen Wehsner GmbH, Okerstraße 13, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 4171), vertr. d.: 1. Olaf Wehsner, als GF d. VERDI Dienstleistungen Wehsner GmbH, Wallstraße 14, 38159 Vechelde, (Geschäftsführer), 2. Karsten Wehsner, als GF d. VERDI Dienstleistungen Wehsner GmbH, Wallstraße 14, 38159 Vechelde, (Geschäftsführer), ist am 21.12.2022 um 14:29 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, MBA, Museumstraße 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-6128720-0, Fax: 0531-6128720-100, E-Mail: THartwig@schultze-braun.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 21.12.2022

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One Comment

  1. Wehsner Freitag, 27.10.2023 at 15:15 - Reply

    Das was Sie hier schreiben ist alles komplett falsch und fällt strafrechtlich unter Geschäftsschädigung, üble Nachrede, Verleumdung.

    Löschen Sie das bis zum 29.10.2023 , Schadensersatzansprüche behalte ich mir vor.

    MfG. Wehsner

    Anmerkung der Redaktion.

    Sie sind ein zeitdieb, lieber Kommentarverfasser, denn diese Meldung ist völlig korrekt und in den amtlichen Registern auch so dokumentiert. Es mag sein das Sie durch die Sitzverlegung nach Berlin versuchen das in en Registern vergessen zu machen, aber das ist Ihnen nicht gelungen. Ich würde an Ihrer Stelle da ganz entspannt bleiben und mich mal daran erinnern, das es auch so einen dummen Paragraphen gibt der sagt „Falschangaben“ könnten dann auch rechtlich verfolgt werden.

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