Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 240/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29261 eingetragenen Wohnpark Weddinghofen GmbH, Huttropstr. 60, 45138 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Dr. Kirsten Schulte-Kemper, Huttropstr. 60, 45138 Essen und Herrn Dirk Buttler, Huttropstr. 60, 45138 Essen
Geschäftszweig: Die Entwicklung, Realisierung, Vermarktung und Verwaltung einschl. Bestandshaltung v. Immobilienobjekten u. a.
ist am 10.01.2023, um 13:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 240/22
Amtsgericht Essen, 10.01.2023
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