Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 20/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 84392 eingetragenen A.W. Niemeyer GmbH, Holstenkamp 58, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Steinkuhl
Geschäftszweig: (i) Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Ausrüstungsgegenständen für die Sportschifffahrt sowie mit maritimen Accessoires und maritimer Bekleidung und (ii) Die Charter von und der Handel mit Sportbooten etc.
ist am 17.02.2023, um 13:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 23 Abs. 1 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
67a IN 20/23
Amtsgericht Hamburg, 23.01.2023
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