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Insolvenz der LADA Automobile GmbH und Konsequenzen für Fahrzeughalter

Vika_Glitter (CC0), Pixabay
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Am 15. Januar 2025 wurde im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der LADA Automobile GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot durch das Amtsgericht Tostedt (Az.: 22 IN 153/24) erlassen. Die LADA Automobile GmbH, ansässig in der Erlengrund 11, 21614 Buxtehude, wird von ihrem Geschäftsführer Dieter Trzaska vertreten. Mit der Anordnung des Verfügungsverbots dürfen keine Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft ohne Zustimmung des Gerichts erfolgen. Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieses Beschlusses zu erbringen.

Die Entscheidung wurde bekannt gegeben, und es besteht die Möglichkeit zur sofortigen Beschwerde. Diese muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung beim Amtsgericht Tostedt eingelegt werden. Die Beschwerde kann sowohl schriftlich als auch zu Protokoll einer Geschäftsstelle erfolgen und sollte begründet werden.

Die Insolvenz der LADA Automobile GmbH betrifft nicht nur die Mitarbeiter und Geschäftspartner, sondern auch zahlreiche Fahrzeughalter, die nun um die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Wartungsleistungen bangen.

 

Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel: Was können LADA-Besitzer jetzt tun?

Frage: Herr Högel, was bedeutet die Insolvenz der LADA Automobile GmbH für Fahrzeughalter?

Maurice Högel: Die Insolvenz der LADA Automobile GmbH bedeutet, dass es zu erheblichen Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Serviceleistungen kommen kann. Viele Fahrzeughalter werden sich nun fragen, wie sie ihr Fahrzeug instand halten können, falls Ersatzteile nicht mehr regulär lieferbar sind. Es ist möglich, dass bestehende Lieferverpflichtungen der Gesellschaft nicht erfüllt werden können, da die Insolvenzverwaltung alle wirtschaftlichen Aktivitäten streng überwacht.

Frage: Welche Möglichkeiten haben LADA-Besitzer, um dennoch Ersatzteile zu beziehen?

Högel: Fahrzeughalter sollten zunächst prüfen, ob Ersatzteile über Drittanbieter oder unabhängige Werkstätten verfügbar sind. Der Sekundärmarkt für Ersatzteile ist oft eine gute Alternative, da viele Teile auch von anderen Herstellern oder über spezialisierte Händler angeboten werden. Es lohnt sich, mit lokalen Werkstätten Kontakt aufzunehmen, die Erfahrung mit LADA-Fahrzeugen haben.

Frage: Gibt es rechtliche Schritte, die Fahrzeughalter unternehmen können?

Högel: Wenn Fahrzeughalter offene Garantie- oder Gewährleistungsansprüche haben, sollten sie diese umgehend beim Insolvenzverwalter anmelden. Allerdings ist zu beachten, dass die Erfüllung solcher Ansprüche in einem Insolvenzverfahren oft schwierig ist, da Gläubiger meist nur eine anteilige Befriedigung ihrer Forderungen erhalten.

Frage: Was können betroffene Kunden tun, um sich bestmöglich abzusichern?

Högel: Es ist ratsam, die Dokumentation des Fahrzeugs wie Kaufvertrag, Wartungsunterlagen und Servicehefte gut aufzubewahren. Falls eine Reparatur notwendig wird, sollten Kunden sich frühzeitig nach Alternativen umsehen. Zudem können Interessenverbände oder Automobilclubs eine wertvolle Informationsquelle sein und oft auch juristische Unterstützung bieten.

Frage: Gibt es langfristige Perspektiven für LADA-Besitzer in Deutschland?

Högel: Langfristig wird es davon abhängen, ob ein Investor gefunden wird, der das operative Geschäft fortführt, oder ob unabhängige Händler eine stabile Lieferkette für Ersatzteile etablieren können. In jedem Fall sollten Fahrzeughalter wachsam bleiben und ihre Optionen prüfen.

Frage: Vielen Dank, Herr Högel, für Ihre Einschätzungen!

 

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