der UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9362
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Festzins Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§§ 270c Abs. 3 S. 1; 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
401 IE 999/21 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 28.05.2021
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