60 IN 21/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.Farbwerk Heide GmbH, Schanzenstraße 30, 25746 Heide, vertreten durch den Geschäftsführer Torben Reimers, geb. Reimers
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 7838
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 03.06.2024 um 14:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt,
Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg,
Telefon: 040 89956-0, Telefax: 040 89956-10.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Kommentar hinterlassen