Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 211/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 171582 eingetragenen FOR REAL?! Media GmbH, c/o Factory Works GmbH, Stadtdeich 2-4, 20097 Hamburg, frühere Firma: For Real ?! Media & Entertainment GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Simon Clemens Graff,
Geschäftszweig: Entwicklung, Vermarktung und der Vertrieb von Entertainment- und Werbekonzepten aller Art, die Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und der Vertrieb dieser Konzepte, u.a.
ist am 23.09.2024, um 10:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 211/24
Amtsgericht Hamburg, 23.09.2024
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